Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
§ 244 I Nr.2 - Diebs ..
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§ 244 I Nr.2 Diebstahl mit Bande
BandenbegriffAnzahl notw. Täter
E.A.: 2 Personen
BGH: Abrede von mind. 3 Personen,künftig für eine gewisse Dauer mehrere, im Einzelnennoch ungewisse Straftaten eines Deliktstyps zu begehen
Setzt Bandenabredepers. Kennen voraus?
- BGH: nein
- Arg.: abstrakte Gefahr durch Organisation, Bindung an WE
- Arg.: Abrede bloße Modalität, Zufälligkeiten
- A.A.: ja
- Arg.: Gefahr besteht gerade darin, dass sich Bandenmitgliederzur Not zur Hilfe kommen geht aber nicht, wenn unbekannt
- Lösung also je nachdem, ob Organisationsgefahr oder Ausführungsgefahr betont wird
- BGH: nein
3210 Formel
3 Bandenmitglieder
- Arg.: Gruppenndynamische Effekte
2 wirken an konkreter Tat mit
- Arg.: Wortlaut
1 muss Tatherrschaft haben
- Der andere ist nur Gehilfe, kein Täter (s.u.)
- Arg.: Arbeitsteilung in 'modernen' Banden führt dazu, dass immer mehr Planungsarbeit im Vorfeld
- Con.: Ausführungsgefahr wird hier vernachlässigt
0 muss vor Ort sein
(P) Mitwirkung am Tatort notwendig um (Mit)Täter zu sein
H.M.: ja
Diese Person kann abertrotzdem § 242, 25 II erfüllen
+ §§ 244 I Nr. 2, 27 Beihilfe zum Bandendiebstahl
244a, SchwererBandendiebstahl
Alternativen
Bande + Regelbeispiel § 243
- Insb.: Gewerbsmäßigkeit (§ 243 I S.2 Nr.3)
Bande + Waffe
Bande + Wohnung
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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