Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
schwere Brandstiftung, &s ..
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Schwerebundesratandstiftung, § 306a
Grundlagen
Eigener TB, keine Quali zu § 306
Weil Fremdheit hier irrelevant
Fremdheit / Eigentum unerheblich
§ 306a I: abstraktes Gefährdungsdelikt
§ 306a II: konkretes Gefährdungsdelikt
Einwilligung (RWK) unmöglich, nur Entwidmung
§ 306a I
Gebäude, das alsWohnung dient
(P) gemischteNutzgung
- Bei Einheit (+)
- Teilbrand = nurgewerblicher Teil
- H.M.: wenn übergreifen könnte
- Arg.: abstrakte Gefahr
- A.A.: wenn übergreifen könnte + einheitliches Gebäude
- A.A.: wenn tats. übergegriffen
- H.M.: wenn übergreifen könnte
- Teilzerstörung = nurgewerblicher Teil
- Wenn also gewerbl. Teil nicht selbstständig weiterbrennt
- BGH: § 306a (), sogar wenn Gefahr,dass Flammen übergreifen (tel. Reduktion)
- Arg.: zweite Handlungsalternative weniger gefählich, da kein selbständiges Weiterbrennen
- Con.: Gesetzgeber hat durch Einführung der Zerstörungsalternative gezeigt, dass auch diese abstrakt gefählich ist
- Con.: Wortlaut
Wohnung dienen
- Zumindest vorübergehend+ Lebensmittelpunkt
- Entwidmung
- Alle Personen
- Auch konkludent durch Inbrandsetzen
- Also Aussschluss auf TB Ebene, keine rechtf. Einwilligung
- Tel. Reduktionbei Nachschauen
- E.A.: wenn sorgfältig überprüft (+)
- A.A.: nur bei 'Überschaubarkeit auf einen Blick'
- A.A.: geht nicht
- Arg.: abstrakte Gefahr nie ausgeschlossen
- Arg.: Retterschäden immer möglich
- Arg.: Privilegierung jetzt über Abs. 3 möglich
Kirche
Sonstigewo Menschen wohnen
Zeitweise = kein Lebensmittelpunkt notwendig
Zur Tatzeit müssen regelmäßig Menschen da sein
Z.B. nicht: KFZ, Telefonzelle
Z.B.: Theater, Büro
§ 306a II
Obj TB
Mehr Tatobjekte,siehe § 306
- Verweis auch aufFremdheit § 306 ?
- H.M.: nein, eigene und fremde erfasst
- Schutzrichtung: Lebensschutz
- Wortlaut: nur Nr. 16 genannt
- M.M. ja, nur fremde
- H.M.: nein, eigene und fremde erfasst
- Verweis auch aufFremdheit § 306 ?
Kausale Todesgefahrfür anderen Menschen
Subj. TB
Vorsatz
- Keine Erfolgsquali, § 18 ()
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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