Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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KV & gefährliche ..

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KV und gefährliche Körperverletzung, §§ 223, 224

  • Grundlagen

    • Körperliche Mishandlungist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird

    • Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oderSteigern eines pathologischen Zustandes

    • § 228, Sittenwidrigkeittrotz Einwilligung

      • Abgrenzung: Selbst / Fremdgefährdung

        • Eigengefährdung ist schon nicht TBmäßig, § 228 nicht anwendbar
        • Nur bei Fremdgefährung wird § 228 relevant
      • Maßgeblich ist Sittenwidrigkeit des Erfolgs,nicht der Einwilligung selbst oder des Motivs

    • ärztlicher Heileingriff

    • Verhältnis zum § 212

      • Einheitstheorie: Tötungsvorsatz schließt stets auch Körperverletzungsvorsatz ein

    • Verhältnis zum § 221

      • Aussetzung nur dann, wenn Gefahr sich aus hilfloser Lage selbst nur nicht nur aus KV entwickelt

  • § 244 Nr. 1Gift

    • Erfordert BeibringenEinführen in Körper?

      • H.M.: auf der Haut reicht aus, muss nicht nach innen

    • AIDS, Hepatitis auch erfasst

    • Gift istjeder anorganische oder organische Stoff,der chemisch oder chemischphysikalisch wirkt

    • Gesundheitsschädlicher Stoff istjede Substanz, die mechanisch oder thermisch wirktund dadurch die Gesundheit erheblich beeinträchtigt

  • Nr. 2 Waffe / Gefährliches Werkzeug

    • Waffen

      • Im technischen Sinn

    • GefährlichesWerkzeug

      • Nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach Art seiner konkreten Benutzung geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen hervorzurufen

      • Vgl. § 250 II Nr. 1a

      • Mit dem Bodenverbundene Objekte

        • Z.B.: Ampelpfeiler
        • H.M.: nicht erfasst
      • Schuhe: jenachdem

        • Straßenschuhe eher ()
        • Stiefel, ev. mit Stahlkappen (+)
  • 5. LebensgefährdendeBehandlung

    • Reicht abstrakteGefahr?

      • H.M.: abstrakteLebensgefahr

        • Arg.: andere Nummern fordernauch nur abstrakte Gefahr
      • M.M.: konkreteLebensgefahr

    • Durch die Handlung, nicht den Erfolg

      • Z.B.: jeder Schuss auf Menschen

  • Nr.4 Beteiligtegemeinschaftlich

    • 2 Beteiligte am Tatort

    • ReichtGehilfe ?

      • H.M.: ja

      • Gewaltspirale

      • Verringerte Verteidigunsmöglichkeit

  • Nr.3 hinterlistiger Überfall

    • Überfall: plötzlicher, unerwarteter Angriff

    • Hinterlistig bedeutet:dass der Täter seine wahren Absichten planmäßig verdeckendvorgeht um dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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