Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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Strafbare Vorebereitung g ..

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Strafbare Vorebereitunggem. §§ 31 f.

  • Versuchte Anstiftung,§ 30 I

  • Strafbare Vorbereitung,§ 30 II

    • Voraussetzungen

      • Tatbestand

        • Obj. TB
          • Tathandlung
            • Var. 1: Sich bereit erklären
              • = Ernst gemeinte Kundgabe der Bereitwilligkeit zur Begehung einesVerbrechens ggü. einem anderen/ zu Anstiftung zu diesem Verbrechen
              • Zugangserfordernis
                • H. M.: ()
                  • Arg.: Schon mit AufdenWegbringen istTatabsicht obj. nach Aussen getreten
                • A. A.: (+)
                  • Arg.: Ohne 'Kontakt' keine ausreichende Gefrährlichkeit
            • Var. 2: Annahme des Erbietens eines Anderen
              • = Ernsthafte Zustimmung zum Erbieten
              • H. M.: Unabhängig von Ernstlichkeit des SichErbietens
            • Var. 3: Verabredung
              • = Ernst gemeinte Willensübereinstimmung von mind. 2 Personen, an Verwirklichungeines in Grundzügen im Wesentlichen bestimmten Verbrechens mittäterschaftlichmitzuwirken/einen anderen gemeinsam zu ihrer Ausführung anstiften zu wollen
              • H. M.: Mittäterschaftserfordernis
                • Arg. Zur Restriktion nötig, da auch versuchteBeihilfe zum Verbrechen straflos
              • H. M.: Mitwirkung nur zum Schein nicht ausreichend
          • Begehung/Anstiftung zu einem konkretisierten Verbrechen
        • Subj. TB
      • Rechtswidrigkeit

      • Schuld

      • Rücktritt?

        • Var 1: § 31 I Nr.2: Aufgeben der Tat
        • Var. 2: § 31 I Nr.3: Verhinderung der Tat
        • Var. 3: § 31 I Nr.3: Verhinderung der Tat
  • Grundlagen

    • Anwendung in Klausur, wenn:

      • Beteiligte zum Ausdruckbundesratingen, dass sie Verbrechen begehen wollen

      • Anvisiertes Verbrechen wurde weder in vollem Umfang vollendet, noch versucht

    • Strafgrund

      • § 30 I: Gefährlichkeit des Ingangsetzens einesselbstständigenundunberherrschbaren Kausalverlaufs

      • § 30 II: Besondere Gefährlichkeit einer durch Äußerungeigener Tatabsichten möglichen Gruppendynamik

    • Ausgleich der erheblichen Vorverlagerung derStrafbarkeit durch Rücktrittsregelungen in § 31


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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