Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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actio libera in causa

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Actio libera in causa (alic)

  • Gründe für die Erschaffung der Alic

  • Streitstand

    • A.A.: Ausnahme vom KoinzidenzPrinzipAusnahmeModell

      • Voraussetzung: Doppelvorsatz auf BetrinkenundTathandlung

      • Arg.: Teleologische Reduktion von § 20 nötig, da Herbeiführung der Schuldunfähoigket rechtsmissbräuchlich

      • Con.: Verstoß gegen Art. 103 II GG

      • Con.: Verstoß gegen Wortlaut von§ 20 'bei Begehung der Tat'

    • H.M.: Tatbestandslösung Vorverlagerungstheorie

      • = Versuchsbeginn liegt bereits in Herbeiführung des Zustands der Schuldunfähigkeit

        • Berauschung=Tathandlung
      • Arg.: Unmittelbares Ansetzen (+), da Herbeiführung der Schuldunfähigkeit entscheidene Ursache für späteres Geschehen

      • Con: Stilisiert straflose Vorbereitungshandlung zum Versuch

      • Con.: Keine Anwendungsmöglichkeit bei Tätigkeitsdelikten,da tatbestandliche Handlung letztlich wieder das Betrinken ist

      • Unteransatz: Lösung über mittelbare TäterschaftWerkzeugtheorie

        • Arg.: Haftungsstruktur wie bei mittelbarer Täterschaft durch IchSpaltung
        • Con.: IchSpaltung ist StrafR fremd
        • Con.: § 103 II GG
        • Täter ist kein 'anderer' iSd § 25 Abs.1 Alt.2
        • Neue Prüfung: Töten durch mittelb. Täterschaft
      • Neue Prüfung: Töten durch Betrinken

      • Deshalb nur vorsätzliche alic strafbar

    • H. L.: Ablehnung der Rechtsfigur insgesamtUnvereinbarkeitstheorie

    • Streng: Tathandlung= GesamtheitAusdehnungs Modell (weglassen)

      • Con.: Verstoß gegen Art. 103 II GG

      • Con.: Versuchsbeginn wird viel zu weit nach vorne verlagert

  • Grundlagen

    • Vorgehensweise in der Klausur

      • Prüfung der Rauschtat selber

        • Zuerst: Auf Schuldebene über § 20 Problem der Alic aufwerfen
        • Dann: Ausnahmemodell behandelnundablehnen
      • Dann: Prüfung der actio praecedens (SichBetrinken)

        • TatbestandsModelundUnteransatz aufgrund der offenen TBFormulierung aufwerfenundablehnen
      • Bei Ablehnung des TatbestandModells:ggf. strafbare Fahrlässigkeitstat prüfen

      • Schließlich: ggf. Prüfung von § 323a

    • Prüfung der vorsätzlichen Alic

      • Objektiv

        • Sich Berauschen
        • Ausführung der Tat in diesem Zustand
      • Subjektiv: Doppelvorsatz

        • Mind. Eventualvorsatz bezgl. SichBerauschens
        • Mind. Eventualvorsatz bezgl. konkreter Rauschtat
        • Vorsatzwechsel: unstreitig nur § 323a
        • Folge (P) Verwechslung des Opferswährend Trunknheit
          • BGH: Error in persona nur beachtlich,wenn ganz andere Tat begannen wird
            • Deshalb idR nur aberratio ictus, da im relevantenZeitpunk (Betrinken) Vorsatz auf verfehlte Person gerichtet :RT: keine Konkretisierung auf gesehenen Menschen
          • H. L.: Beachtlich gem. § 16 I S.1, da Werkzeug fehlgeht
            • Con.: zu pauschal
    • Fahrlässige Alic?

      • Ausgangspunkt: Andere Problemlage,da in Vergangenheit offenes Delikt

      • H. M.: Entbehrlich zur Strafbarkeitsbegründung

        • Arg.: Keine Versuchsparallele
      • A. A.: Nötig zur Vorsorge gen Überdehnung der allgm. FLKGrds.,indem Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetztens übertragen wird

      • Klausur: genau Prüfung der FHLVoraussetzungen


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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