Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Aussetzung, § 221
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Aussetzung, § 221
Grundlagen
Konkretes Gefährdungsdelikt (... und dadurch ...)
Verhältnis zum § 223
Aussetzung nur dann, wenn Gefahr sich aus hilfloser Lage selbst, nicht nur aus KV entwickelt
Aussetzung ist ein zweiaktiges Delikt
Keine Versuchsstrafbarkeit beim GrundTB
Prüfung
Obj. TB
Handlung
- § 221 I Nr. 1: Versetzen in hilflose Lage
- Eine hilflose Lage ist gegeben, wenn sich dasOpfer nicht aus eigenen Kräften retten kann
- Bloßes Verlassen reicht nicht
- Ortswechselnotwendig ?
- H.M.: nein
- Arg.: gemeint ist 'versetzen' in anderen Zustand / Lage
- A.A.: ja
- Con.: geänderter Wortlaut: früher 'aussetzt'
- H.M.: nein
- Eine hilflose Lage ist gegeben, wenn sich dasOpfer nicht aus eigenen Kräften retten kann
- § 221 I Nr. 2:ImStichLassen
- Jedes Verhalten, durch das sich derTäter seiner Obhutspflicht entzieht
- Bloße Passitivtät reicht
- § 221 I Nr. 1: Versetzen in hilflose Lage
Gefährdung
Subj. TB
Vorsatz bzgl. Handlung
Vorsatz bzgl. Gefahr
Erfolgsqualifikationen
Kinder (Abs.2 Nr.1)
Gefahr e. schweren Gesundheitsschädigung (Abs.2 Nr.2)
Tod (Abs. 3)
(P) kann das erhöhte Strafmaß ( :RT: 1Jahr, Verbrechen gem. § 12) die Versuchsstrafbarkeit (§ 22) ermöglichen?
H.M.: ja
- Arg.: Erfolgsquali ändert Deliktsnatur und erhöht Unwert
- Arg.: Umkehrschluss, weil gerade nicht in § 12 III erwähnt
A.A: nein
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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