Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

Editor starten
Werbung:

Ermittlungsverfahren

Klick um in voller Größe anzuzeigen

Ermittlungsverfahren

  • Verpflichtung zum Einschreiten bei Tatbeobachtung, § 160 I, § 152

    • Organe der Strafrechtspflege: grds. ja

      • Offizialprinzip, § 152 II

      • Einschreiten bei allen verfolgbaren Straftaten, Akkusationsgrundsatz, § 151

    • Kenntniserlangungals Privatperson

      • E.A.: immer Ermittlungspflicht, § 160

        • Arg.: Ermittlungsbeamter ist immer im Dienst
      • A.A.: Differenzierung nach Schwerdeder Straftat =:RT: bei schweren Straftaten Zwang zum Tätigwerden

        • BGH: 'Belange der Öffentlichkeit in besonderem Maße berührt'
        • Lit.: Maßstab des § 138 StGB
        • A.A: Verbrechen, § 12 StGB
      • A.A.: gänzliches Absehen von § 160

        • Arg.: Schutz der Privatsphäre des Ermittlers
  • Entscheidungsmöglichkeit der StA

    • Einstellung v.a. wegen Geringfügigkeit, §§ 153 ff. in jeder Lage des Verfahrens

    • Einstellung nach § 170 II wegen fehlender Verurteilungswahrscheinlichkeit

    • Beantragung eines Strafbefehls, §§ 407 ff.

    • Erhebung der öffentlichen Klage, bei überwiegender Verurteilungswahrscheinlichkeit, § 170 I

      • Einreichen einer Anklageschrift

  • Beweiserhebung

  • Einleitung desVerfahrens

    • Möglichkeiten derIngangsetzung

      • Strafanzeige gem. § 158 I S. 1 Alt. 1 i.V.m. § 160 I 1. Alt.

      • Strafantrag gem. § 158 I S. 1 Alt. 2 i.V.m. § 160 I 1. Alt.

      • Strafantrag bei Antragsdelikten, § 158 II i.V.m. § 77 ff. StGB

      • Polizeiliche Ermittlung

    • Vorliegen eines (§ 152 II)Anfangsverdachts

      • Kriminalistische Erfahrungen lassen es für möglich erscheinen,dass eine verfolgbare Straftat vorliegt (zureichende tatsächliche Anhaltpunkte)

      • Verdachtsarten

  • Verdeckte Ermittlerund VMänner

    • VerdeckterErmittler

      • Anwendung der §§ 110a ff.

    • VMänner

      • Anwendung der§§ 110a ff. str.

        • E.A. analogeAnwendung (+)
          • Sonst Gefahr der Umgehung des § 110b II
        • BGH: analogeAnwendung ()
          • Keine Fürsorgepflicht des Staates wie bei Polizeibeamten
          • Kein Risiko der Amtspflichtverletzung
          • Bedürfnis einer speziellen Regelung, insbesondere Richtervorbehalt beim Einsatz privater Kontaktpersonen geringer
          • VMänner stehen keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse zu
      • Einsatz von VMännern ist Ermittlungsmaßnahme der StA nach §§ 161, 163

      • Eigentlich Verstoß gegen§ 136a I: Täuschung

        • Bei Beschuldigten in Freiheit: BGH: § 136a ()
        • Bei Beschuldigten in UHaft: BGH: § 136a (+)


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
Start

Content on this page requires a newer version of Adobe Flash Player.

Get Adobe Flash player

Mindmap teilen: Ermittlungsverfahren