Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Ermittlungsverfahren
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Ermittlungsverfahren
Verpflichtung zum Einschreiten bei Tatbeobachtung, § 160 I, § 152
Organe der Strafrechtspflege: grds. ja
Offizialprinzip, § 152 II
Einschreiten bei allen verfolgbaren Straftaten, Akkusationsgrundsatz, § 151
Kenntniserlangungals Privatperson
E.A.: immer Ermittlungspflicht, § 160
- Arg.: Ermittlungsbeamter ist immer im Dienst
A.A.: Differenzierung nach Schwerdeder Straftat =:RT: bei schweren Straftaten Zwang zum Tätigwerden
- BGH: 'Belange der Öffentlichkeit in besonderem Maße berührt'
- Lit.: Maßstab des § 138 StGB
- A.A: Verbrechen, § 12 StGB
A.A.: gänzliches Absehen von § 160
- Arg.: Schutz der Privatsphäre des Ermittlers
Entscheidungsmöglichkeit der StA
Einstellung v.a. wegen Geringfügigkeit, §§ 153 ff. in jeder Lage des Verfahrens
Einstellung nach § 170 II wegen fehlender Verurteilungswahrscheinlichkeit
Beantragung eines Strafbefehls, §§ 407 ff.
Erhebung der öffentlichen Klage, bei überwiegender Verurteilungswahrscheinlichkeit, § 170 I
Einreichen einer Anklageschrift
Beweiserhebung
Möglichkeiten
Genralklausel: § 163
§ 136a ist über § 163a III auch hier anwendbar
Vernehmung des Beschuldigten
Einrichtung von Kontrollstellen, § 111
Schleppnetzfahndung, § 163d
Polizeiliche Beobachtung, § 163e
Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Blutprobe, § 81a
Lichtbilder und Fingerabdrücke, § 81b
Einsatz verdeckter Ermittler, §§ 110a ff.
Rasterfahndung, §§ 98a, 98b
Großer Lauschangriff, §§ 100c ff.
Überwachung des Fernmeldeverkehrs, §§ 100a ff.
Durchsuchung§§ 102 ff.
- Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigung
- Untersuchung des Verdächtigen
- Durchsuchung bei anderen Personen, § 103
- Gültigkeit der Durchsuchungsanordnung: 6 Monate
Sicherstellung und Beschlagnahme§§ 94 ff., 111b ff.
- Ausgeschlossene Gegenstände im § 97
- (P) teleologische Reduzierung des § 97 II dahingehend,dass auch Gegenstände, die nicht beim Zeugnisverweigerungsberechtigen liegen (i.e. dessen Anwalt), erfasst sind
- Arg.: Zufälligkeit vermeiden
Rechtsschutz
Bei richterlicher Anordnung
- Beschwerde, § 304 I
Bei Maßnahmen derStA oder Hilfsbeamten
- § 98 II 2 (analog)
(P) daraus resultierendesBeweisverwertungsverbot
Einleitung desVerfahrens
Möglichkeiten derIngangsetzung
Strafanzeige gem. § 158 I S. 1 Alt. 1 i.V.m. § 160 I 1. Alt.
Strafantrag gem. § 158 I S. 1 Alt. 2 i.V.m. § 160 I 1. Alt.
Strafantrag bei Antragsdelikten, § 158 II i.V.m. § 77 ff. StGB
Polizeiliche Ermittlung
Vorliegen eines (§ 152 II)Anfangsverdachts
Kriminalistische Erfahrungen lassen es für möglich erscheinen,dass eine verfolgbare Straftat vorliegt (zureichende tatsächliche Anhaltpunkte)
Verdachtsarten
Verdeckte Ermittlerund VMänner
VerdeckterErmittler
Anwendung der §§ 110a ff.
VMänner
Anwendung der§§ 110a ff. str.
- E.A. analogeAnwendung (+)
- Sonst Gefahr der Umgehung des § 110b II
- BGH: analogeAnwendung ()
- Keine Fürsorgepflicht des Staates wie bei Polizeibeamten
- Kein Risiko der Amtspflichtverletzung
- Bedürfnis einer speziellen Regelung, insbesondere Richtervorbehalt beim Einsatz privater Kontaktpersonen geringer
- VMänner stehen keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse zu
- E.A. analogeAnwendung (+)
Einsatz von VMännern ist Ermittlungsmaßnahme der StA nach §§ 161, 163
Eigentlich Verstoß gegen§ 136a I: Täuschung
- Bei Beschuldigten in Freiheit: BGH: § 136a ()
- Bei Beschuldigten in UHaft: BGH: § 136a (+)
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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