Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Eingehung
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Eingehung (Ehe)
Verlöbnis§§ 12971302
Verlöbnis ist das wechselseitige und ernsthafte Versprechen, einander heiraten zu wollen
Rechtsnatur
Vertrauenshaftung§§ 104ff nicht anwendbar
Familienrechtlicher Vertrag sui generis§§ 104ff allenfalls analog
Allgemeiner Vertrag§§ 104ff anwendbar
Rechtswirkung während
Nicht erzwingbare (vgläubiger§ 1297 U BGB, 888 III ZPO) Verpflichtung die Ehe einzugehen
Beendigung
§ 1298 grundloser Rücktritt
§ 1299 schuldhafte Veranlassung
§ 1301 Rückgewähr von Geschenken
- Rechtsfolgenverweisung
- Str. Anwendung § 815
- Rechtsfolgenverweisung
Vrss derEheschließung
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Ehefähigkeit §§ 1304, 1304
Kein Eheverbot § 13061308
Form § 13101312
Bei schwerwiegendenVerstößen: Nichtehe
Z.B. mangelnde Beteiligung eines Standesbeamten
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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