Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Wirkung der Ehe
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Wirkung der Ehe
Eheliche Lebensgemeinschaft § 1353
Generalklausel
Personen und vermögensrechtliceh Pflichten
Schutz des räumlichgegenständlichen Bereichs
Pflicht zur Mitarbeit iVm § 1360
Durchsetzbarkeit
Eheherstellungsklage () § 120 III FamFG
Andere Klagen dürfen § 120 III FamFG nicht unterlaufen und außerdem sinddie Rechtsfolgen von Ehestörungen in der Scheidung abschließend geregelt
:RT: nur gegen Dritte oder Entfernung von Drittenetwa aus § 1004 iVm § 823 analog
Ehename § 1355
Schlüsselgewalt § 1357
Umfang Sorgfaltspflichten § 1359
§ 277
Nicht im Straßenverkehr, oder wenn sich die Ehegatten wie Dritte im Rechtsverkehr gegenüberstehen
Unterhalt §§ 1360ff
Eigentumsvermutung §§ 1362 f.
Ausgangsproblem: es kann nicht vollstreckt werden daEhepartner nach § 809 ZPO nicht herausgabebereit ist
Wenn schon vollstreckt wurde: § 766
Der Vertragspartner soll vor Verschleierung geschützt werden
Vrss
Gültige Ehe
- Anwendungfür neLG
- Arg.: Umkehrschluss § 739 II ZPO
- Arg.: nicht durch Verfassung geboten
- Arg.: keine planw. Regelungslücke
- Kein Getrenntleben iSd § 1567 I
- Güterstand ist egal!
- Anwendungfür neLG
Bewegliche Sache
Besitz eines o.beider Ehegatten
Nicht ausschließlichzum Gebrauch einesEhegatten bestimmt
- (+) bei Kleidung und Arbeitsgeräten
- () bei Damenhalskette: Kann auchGeldanlage d. Ehemannes sein
Widerlegbarkeit d. Alleingewahrsamsvermutung (§ 739 ZPO)
E.A.: Widerlegung möglich
- Arg.: Bezugnahme auf § 1362 BGB, welcher eine widerlegbare Vermutung enthält
H.M.: Unwiderleglich im Vollstreckungsverfahren
- GVZ kann kein Eigentum prüfen :RT: dies ist § 771 ZPO vorbehalten
- § 739 ZPO nimmt nur auf Vrss des § 1362 BGB bezug
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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