Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Einwendungen
Klick um in voller Größe anzuzeigen
Einwendungen
(P) Fortbestand nach Abtretung (§ 404)und gutgläubiger Wegerwerb
(P) verzugshemmende Wirkungvon Einwendungen
Einreden desProzessrechts
Einrede mangelnder Sicherheit wegen Prozesskosten (§ 110, § 113)
Einrede fehlender Kostenerstattung vorheriger Klagerücknahme (§ 269 VI)
Einrede der Schiedsgerichtsklausel (§ 1032)
Einrede des Klagerücknahmeversprechens
RechtshinderndeEinwendungen
Recht ist nie entstanden
Fehldende Geschäftsfähigkeit (§§ 104, 105) / fehlende Deliktsfähigkeit (§§ 827, 828)
Scheingschäft (§ 117), Scherzerklärung (§ 118)
Verbot (§ 134)
Sittenwidrigkeit (§ 138)
Ex tunc Nichtigkeit nach Anfechtung (§ 142)
Formnichtigkeit (§ 125)
Anfängliche Unmöglichkeit
Mitverschulden (§ 254)
Rechtfertigungsgründe (§§ 227, 228, 904)
Besitzrecht gegenüber Herausgabeanspruch (§ 986)
RechtsvernichtendeEinwendungen
Lassen bereits bestehendenAnspruch wieder erlöschen
Erfüllung (§ 362)
Rückgewährschuldverhältnis, § 346
Unmöglichkeit, § 275
Aufrechnung (§ 387)
Minderung
Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313)
Entreicherung (§ 818 III)
Hinterlegung (§ 378)
Kunfusion
Bei Dauerschuldverhältnissen die Kündigung
Vertragsauflösung
Eintritt einer auflösenden Bedingung bzw. Ablauf der Befristung (§158 Abs. 2, §163)
Erlass (§397)
RechtshemmendeEinwendungen
Anspruch besteht weiter, kann nur nichtgerichtlich durchgesetz werden
= Einrede i.S.d.mat. Rechts
Dauerhaft = 'peremptorische Einrede'
Vorrübergehend = 'dilatorische Einrede'
Müssen vor Gericht geltend gemacht werden
#
Verjährung (§ 214)
Stundung
Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320)
Unsicherheitseinrede (§ 321)
DoloagitEinrede (§242)
Zurückbehaltungsrecht § 273
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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