Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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Übergesetzlicher ent ..

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Übergesetzlicher entschuldigender Notstand

  • Voraussetzungen

    • Kein Fall von §§ 34, 35

    • Nicht anders abwendbare Gefahr

    • Außergewönliche Konfliktlage, die enormenMotivationsdruck zu Rettungshandlung entfaltet

    • Handlung in Kenntnis der obj. Gefahrenlageundmit Rettungswillen

    • Gebot pflichtgemäßer Prüfung

  • Anwendungsfälle

    • Gefahrengemeinschaft

      • = alle Beteiligten sind in verhängnisvoller Gefahrenlage, die Täternur zur Rettung einer größeren Anzahl betrofferner verändert

      • Anwendung (+)

    • Weichenstellerfall

      • = Täterbundesratingt mit seinem Handeln Unschuldige erstmals in Gefahr

      • Anwendung

        • E. A.: (+)
          • Arg.: Auf Handlungsträger lastendeMotivationsdruck nicht geringer
    • Täter will von außen helfen

    • FlugzeugabschussFälle

      • Nothilfe (), da kein Angriff durch Besatzung/Passagiere

      • § 34 (), da nach h. M.: absoluter Lebensschutz, also das Leben an Bord, das am Boden nicht überwiegt

      • Rechtfertigende Pflichtenkollision (), da Gebote ungleichwertig

      • § 35 (), da idR kein Näheverhältnis zw. Menschen am BodenundRettter

      • § 35 analog (+), da Unrechtsgehalt infolge der erstrebten Lebensrettung reduziertundgroße Gewissensnot

    • Trennung siamesischer Zwillinge

    • Euthanasiefälleim 3ten Reich

      • Ärzte die Behinderte töten mussten berufen sich erfolgreich darauf, dass bei Nichtbefolgung derBefehle regimetreuer Arzt eingesetzt worden wäre, der noch mehr Menschen getötet hätte

      • Anwendung

        • E. A.: (+)
          • Arg.: Bei Nichtbefolgung der Befehle wäre regimetreuer Arzteingesetzt worden, der noch mehr Menschen getötet hätte
        • BGH: ()
  • Grundlagen

    • Anerkennung

      • H.L.: Ja

        • Arg.: Unzumutbarketi normgemäßen Verhaltens erfordert Schuldausschluss ausnahmsweise auch über § 35 hinaus
        • Con.: Schaffung von praktisch unkontrollierbaren Situationen,in denen Einzelne Schicksal spielen dürfen
      • BGH: Nein

        • Arg.: Schiebt Grenzen von § 35 beiseite
    • Abgrenzung zur rechtfertigenden Pflichtenkollision


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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