Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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Abtretung, § 398

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Abtretung, § 398

  • Weitere Formender Zession

    • Cessio legis

      • § 774 I (Bürgschaft)

      • § 426 II(Gesamtschuldner)

      • § 268 III

      • § 1143 I

      • § 1225

      • § 1607 II 2

    • Durch Hoheitsakt(Pfändung)

  • Prüfung

  • Rechtsfolge

    • Schutz des Zessionars

      • Auch bei Inkassozession

        • Forderung wird aber Vermögen des Zedenten zugerechnet
        • Einziehugsermächtigung
      • Akzessorische Nebenrechte § 401

    • Schutz desSchuldners

      • § 404: Einwendungserhaltung, Aufrechnung

        • §§ 273, 320
        • Aufrechnung, § 387 möglich wenn keine Kenntnis (§ 406)
        • ZZtp. begründete (muss noch nicht enstanden sein) Einwendungen
        • (P) Gestaltungsrechtewie § 530 oder § 441
          • Fraglich ist hier insb. wem gegenüber diese erklärt werden müssen 'Empfangszuständigkeit'
          • Nicht vertretbar: Erklärung ggü.Forderungsinhaber = Zessionar
            • Arg. dafür könnte sein: Wortlaut§ 404 'Einreden entgegenhalten'
          • Ganz h.M.: Erklärung ggü. Zedent
            • Arg.: er bleibt auch nach Abtretung Vertragspartner
            • Arg.: Erklärung ggü. Zessionar würde bei stiller Zession unzumutbar
        • (P) bei Hypothek / Gs
      • Kein allg. Schutz vorVerschlechterung

        • Z.B.: Zessionar greift härter durch
        • Aber: wenn Änderung des Inhalts § 399, (s.o.)
      • Befreiende Leistung an Zedent

        • § 407
        • Außer bei positiver Kenntnis
      • Befreiende Leistung an vermeintlichen Zessionar

  • Neuer Knoten


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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