Factoring Schema
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  • Factoring

    • Funktionsweise

    • Formen

      • echtes Factoring

        • Forderungen werden vollständig und endgültig übertragen

        • Bank trägt das Delkredererisiko (Zahlungsunfähigkeit)

          • Gattungsschuld → manglh. Forderung kann ersetzt werden
      • unechtes Factoring

        • Delkredererisiko bleibt beim Unternehmer

          • schuldR. Vereinbarung +Bank erhält Drittschuld erfüllungshalber, § 364 II BGB
        • atypisch: da der Faktor sich bzgl. der Darlehenforderung § 488 I BGB 2 zunächst aus der abgetretenen Forderung befriedigen soll

      • (P) Sittenwidrigkeit bei Zusammentreffen mit verl. Eigentumsvorbehalt beim echten Factoring

        • h.M.: nein

          • Arg.: anders als bei Globalzession keine Knebelung des U, da er unbedingt Geld bekommt, was auch im Interesse seiner Lieferanten ist
      • (P) Sittenw.keit § 138 I BGB bei bei Zus.tr. mit verl. Eigentumsvorbehalt beim unechten Factoring

        • h.M.: ja

          • Arg.: hier Vergleichbarkeit zu Globalzession, weil der U noch zus. Gl. bekommt, was zur Reduzierung der Quote des L bei Insolvenz führt
            • wenn Kunde schon an Bank gezahlt hat
        • a.A.: nein

          • Arg.: auch hier bekommt der U sofort Geld gutgeschrieben
          • Arg.: es wäre nicht sachgerecht, wenn B 2x zahlen muss (§ 816 II BGB an L und an U)
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