Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Berufsfreiheit Art. 12 I ..
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Berufsfreiheit Art. 12 I GG
Schutzbereich
DeutschenGrundrecht vs.europarechtl. Freizügigkeit
Vorrang des Gemeinschaftsrechts: auch auf EUBürger ist Art. 12 anwendbar
Gemeinschaftsrechtl. Auslegung durch Anwendung von Art. 2 I mitdem Schutzniveau des Art. 12 I ('verfassungsmäßige Ordnung')
Freie Wahl und freieAusübung des Berufs
Entgegen Wortlaut einheitlicher Schutzbereich
Insb. freie Wahl des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte
Arg.: Berufsausübung bestätigt Berufswahl immer wieder
Beruf ist jede dauerhafte Tätigkeit zur Schaffungeiner Lebensgrundlage, die nicht nicht schlechthin(= aus sich heraus) gemeinschädlich ist
(P) Gemeinschädlichkeit Gefahr des Zirkelschlusses:eine Tätigkeit kann nicht durch Verbot aus SB heurausfallenwelches eigentlich erst an Art. 12 geprüft werden müsste
- Daher: nur an sich schon schädl. Tätigkeiten, z.B: Berufskiller,Tätigkeit an sich (Töten von Menschen) ist schädl.
(P) untypischeBerufsbilder
- Nach ganz h.M. sind auchuntpyische Berufe erfasst
- Z.B.: gewerbsm. Aufstellen von Glückspielautomaten
- Z.B.: Verkauf loser Milch
- Vgl. Berufsbildlehre (links)
- Nach ganz h.M. sind auchuntpyische Berufe erfasst
(P) öffentlicherDienst
- Gunds (+)
- Aber durch Art. 33 überlagert
Sowohl Arbeitnehmer als auch selbständig Tätige
Die einzelnen GR enthaltenauch jeweils einenGrundrechtsschutz durch Verfahren
Der Staat muss Zulassungsverfahren so ausgestalten, dass einausreichender GRSchutz gewährleistet ist. Dies erfasst. insb. eine Gewährleistung der objektiven und neutralen Bewertung
IVm. mit Art. 14 GG wesentliche Grundlage für die rechtstatsächliche Wettbewerbsfreiheit
Agrenzung Berufsfreiheitvs. Eigentumssfreiheit
Art. 14 schützt das Erworbene
Art. 12 den Erwerb
Eingriff
Klassische Eingriffe: Maßnahme zielt auf Regelung von Berufszulassung und ausübung= subjektiv berufsregelnde Tendenz
Mittelbare Eingriffe: nur beiobj. berufsregelnder Tendenz
Maßnahme wirkt sich bei berufsneutraler Zielsetzung auf berufliche Tätigkeitunmittelbar aus, bzw, mittelbare Auswirkungen sind von einigem Gewicht
(P) behördlicheWarnungen
Rechtfertigung
Einschränkung durch Gesetz
(P) Beschränkungder Berufswahl
H.M.: einheitlicher Gesetzesvorbehalt
Auch Berufswahl kann gem.S.2 beschänkt werden
- Arg.: die Ausübung bestätigt die Wahl immer wieder neu
- Arg.: die Grenzen zw. Wahl und Ausübung sind in der Praxis fließend
DreiStufenTheorie= Verhältnismäßigkeitsprüfung
Berufsausübungsregelungen
- Objektive und subjektive Bedingungen und Modalitäten der beruflichen Tätigkeit
- Rechtfertigung: vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls
- Abgrenzung zu Zulassungsvrss.anhand der Berufsbildlehre
- Liegt eigenständiger Beruf vor
- Z.B.: Kassenarzt
- Anschauung der Allgemeinheit, der Ausübenden, ges. Fixierung
- Liegt eigenständiger Beruf vor
- Aber flexible Handhabung bei faktischstarken Wirkungen: Kassenarztbeschluss
Subjektive Zulassungsvoraussetzungen
- Grundsätzlich erfüllbareVoraussetzungen
- Persönliche Eigenschaften, Fähigkeiten,Kenntnisse, Abschlüsse usw.
- Rechtfertigung: Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter
- Grundsätzlich erfüllbareVoraussetzungen
Objektive Zulassungsvoraussetzungen
- Objektive, dem individuellen Einfluss entzogene und von der Qualifikation des Betroffenen unabhängige Kriterien
- Rechtfertigung: Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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