Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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Werkvertragsrecht, § ..

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Werkvertragsrecht, § 631 ff.

  • Grundlagen

    • Vertrag mit mehreren Elementen

    • Abgrenzungzum KV

      • § 651, direkt Kaufrecht bei neu herzustellenden beweglichen Sachen

      • Hauptanwendungsfall für WV daher nur noch: Reperaturen

        • Sache kommt von Besteller
      • Kein Kaufrechtbei Immobilien

        • Arg
          • § 640, Abnahme für Verjährungsbeginn sinnvoller
          • § 637, Wahlrecht der Selbstvornahme passt besser
        • Kaufrecht bezüglich Grundstück
      • Streitfälle

        • Bewegliche Sachen inGrenzfällen des Sachenrechts
          • Z.B.: Jagdhütte, die Pächter baut (= bewegl. Sache, KaufR) vs. Jagshütte, die Eigentümer baut (WerkR.)
          • Fazit: eigenständiger Begriff der beweglichen Sache im Schuldrecht
        • WV anwendbar, für Fälle in denenEigentum schon gesetzl. übergeht
          • Arg.: enge Interpretation des Begriffs 'Lieferung'
          • Con.: würde vor EuGH keinen Bestand haben
            • Bei B2B aber denkbar: RL bezieht sich nur auf Verbraucher
          • H.M.: nein,auch hier KV
            • Z.B.: bei Lieferung der Materialien für Maßanzug durch Kwird er schon gesetzl. Eigentümer :RT: trotzdem Lieferung (+)
        • Fälle, wo eher wesentl. planerische,konstruierende, montierende Leistungender Verkäufers im Vordergrund stehen
          • Arg.: WV hier sachgerechter § 651 ist tel. zu reduzieren
          • Arg.: Zubilligung einer gewissen 'Testphase' für Abnahme ist sachgerecht
          • Vgl. typengemischter Vertrag
        • Fälle wo geistige Leistungim Vordergrund steht
          • Z.B.: Lieferung eines Gutachtens, Programmierung von Software
          • Arg.: abzusellen ist nicht auf das Papier oder den Datenträger
            • Obwohl es sich dabei um bewegl. Sachen handelt
          • Arg.: diese Bereiche wollte auch die Richtlinie laut Erwägungsgründen nicht einbeziehen
        • Fälle, in denen Baustoffe gekauft werden, die nur zum Einbau bestimmt sind
          • Nach altem Recht kam es auf Zweckbestimmung an
          • Im B2B Bereich ist tel. Reduzierung des § 651 zumindest denkbar
        • (P) Einbau von bewegl.Sachen in Immobilie
          • E.A.: KV
            • Arg.: § 434 II S.1 zeigt, dass auch Montage Kaufvertrag ('Kaufmangel') sein kann
          • H.M.: WerkvertragsR.
            • Arg.: § 438 I Nr.2b soll Regressfalle des Werkunternehmers vermeiden, weilder nach altem Recht nur 6 Monate Anspr. hatte, aber selbst 5 Jahre haftete
            • Arg.: Schwerpunkt liegt auf Montage
  • Mängelrecht

  • Schutz derParteien


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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