Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Brief-, Post-, Fernmeldeg ..
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Brief, Post, Fernmeldegeheimnis
Schutzbereich
Briefgeheimnis
Zugriffe außerhalb des Postverkehrs
Postgeheimnis
Zugriffe innerhalb des Postverkehrs
Fernmeldegeheimnis
Fernmeldegeheimnis erfasst unbefugtes Abhören, Unterdrücken,Verwerten oder Entstellen, von Fernmelde Botschaften
- Legaldefiniert in § 206 V StGB
Die Personen sollen jeweils weitgehend so gestellt werden, als ob sie unter Anwesenden sprechen würden
Nicht nur Kommunikationsdienstleistungen der ehemaligen Bundespost :RT: jede (auch digitale) Kommunikation
SB endet am Endgerät desFernsprechteilnehmers
- Aber wiederum (+), wenn am Endgerättechnische Vorrichtung extra angebracht
Formaler Anknüpfungspunkt: Bezug auf die Telekommunikationstechnik
- Daher insb. Mithören am anderen Telefongerät nicht ergfasst
- Im Vordergrund steht nicht Verletzung des Vertrauens in Technik, sondernEnttäuschung des personengebundenen Vertrauens in Gesprächspartner.
- Vgl. Recht am gesprochenen Wort, APR Art. 2 I iVm Art. 1
- Vgl. kleiner und großer Lauschangriff
- Daher insb. Mithören am anderen Telefongerät nicht ergfasst
Eingriff
VgläubigerSchutzbereich
Rechtfertigung
Schrankenvorbehalt in Abs. 2
Vorratsdatenspeicherung
(P) Verhältnismäßigkeit
- Weil anlasslos
- § 113a TKG
- Verfassungsmäßig
- § 113b TKG, § 100g StPO
- Ausgestaltung verfassungswidrig
Pro VHMK: Vergleichbarkeit der Betroffenheit desabsolut geschützten Kerbereichs privater Lebensführungzum Lauschangriff oder Onlinedurchsuchung ist fraglich
Pro VHMK: anlasslose Sammlung der Daten ist noch bei einzelnen Providern, was dem Staat nicht so viel nützt. Zusammenführungund Nutzbarmachung erfolgt erst anlassbezogen
Pro VHMK: Problem der zunehmenden Digitalisierung der Welt. Andersals in der physischen Welt gibt es im Netz keine kollektive Erinnerung
Rechtlich relevantePhasen bei EMails
Versenden an den Serverbei dem der Adressat registriert ist
- RGL: § 100a StPO
- Eingriff in Art. 10 GG
Speicherung auf dem Serverdes Empfänger Providers
- RGL: § 94 ff. StPO
- Obwohl Eingriff in Art. 10 I GG (+), BVerfG
Abruf der Nachrichtdurch den Empfänger
- RGL: § 100a StPO
- Eingriff in Art. 10 GG
Speicherung der Nachrichtauf dem PC/Handy des Empfängers
- RGL: § 94 ff. StPO
- Kein Eingriff in Art. 10 GG
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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