Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Rücktritt§§ ..
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Rücktritt§§ 323 ff.
Prüfung
Gegenseitiger Vertrag
Pflichtverletzung= Nichtleistung
Fällige, durchsetzbare undeinredefreie Leistungspflicht
- Unmögliche Leistung bzw. Nacherfüllung (§ 275) :RT: § 326 V
- Rücktritt vor Fälligkeit: Vertragsaufsage, § 323 IV
- Durchsetzbarkeit: z.B.: § 656
- Auch nach Verjährung bei eigentumsvorbehalt noch möglich: § 216 I S.2
Nichtleistung
Erheblichkeit( § 323 V)
Interesse auch an gelieferterTeilleistung (V S.1, vgl. § 281 I S.2)
- Teilrücktritt ist immer möglich
- Viel schärferes Kriterium als Erheblichkeit
Unerheblichkeit bei Schlechtleistung (V S.2, vgl. § 281 I S.3)
- Abgrenzung Teilleistung oderSchlechtleistung § 323 V 1 o. 2
- E.A.: volle Anwendung des § 434 III, Aliud und Teilleistung auch erfasst
- Arg.: Wortlaut
- A.A.: keine Gleichstellung gem (§§ 434 III, 633 II S.2)
- Arg.: sonst liefen § 323 V S.1 + § 281 I 2 leer, weil KV und WV häufigste Verträge
- E.A.: volle Anwendung des § 434 III, Aliud und Teilleistung auch erfasst
- Negative Formulierung :RT: Erheblichkeit wird vermutet
- Bei zugesichteren Eigenschaften (§ 276) immer (+)
- Abgrenzung Teilleistung oderSchlechtleistung § 323 V 1 o. 2
Fristablauf
Relatives Fixgeschäft (§ 323 II, Nr.2 2.Hs, anders als bei § 281)
Extra Ausnahmen § 440 im KV
Rechtsnatur /Grundlagen
Gestaltungsrecht
Bedingungsfeinndlich
Rechtsvernichtende Einwendung
Einseitiges RG
Sonderfälledes Rücktritts
§ 376 HGB Fixhandelskauf
§ 503 Unternehmer beimTeilzahlungsgeschäft
Paralleler Aufbau zu Ansprüchenfür SE statt der Leistung
Automat. Entfallen der Gegenleistungspflicht gem. § 326 I S.1 bei Unmöglichkeitder Leistung gem. § 275, es sei denn Schlechtleistun gem. § 326 I S.2
Rechtsfolgen§ 346
Anspruchsgrundlage!
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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