Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Normenkontrollverfahren,& ..
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Normenkontrollverfahren,§ 47 VwGO
Zulässigkeit
Verwaltungsrechtsweg
§ 40 I VwGO
Statthaftigkeit
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- Nr. 1) Kontrolle von Satzungaus BauR / BPläne in Form von VO, § 246 II 1. BauGB
- In Berlin / HH werden BPläne als VO oder Gesetz erlassen
- Sonstige Satzungen (wennin Landesrecht zugelassen)
- Nr. 2) Kontrolle von VO (wennper LandesR zugelassen)
- Aber niemals Verordnungen des Bundes
- Arg.: 'vom Rang unter Landesrecht'
- Nr. 1) Kontrolle von Satzungaus BauR / BPläne in Form von VO, § 246 II 1. BauGB
(P) Vorrang vor § 43 VwGO
- Insb. wenn § 47 scheitert (z.B. Frist oder Bundessatzung)
(P) analoge Kontrolle von FPlänen
(P) analoge Anwendung auf Gesetzes BPläne
- Früher: nein, nur Inzidentkontrolle
- BVerfG: ja,§ 47 analog
- Arg.: Verfasungsbeschwerde würde unzumutbar lange dauern
- Arg.: verf.konf. Ausl., Art. 3, Hamburger / Berliner müssen gl. Möglichkeit auf Rechtsschutz haben wie anderswo
Antragsbefugnis§ 47 II
Zuständiges Gericht
OVG gem. § 47 I
Rechtsschutzbedürfnis (RSB)
RSB besteht, solange eine Unwirksamkeitserklärung des BPlans die Rechtsstellungdes Antragsstellers noch verbessern kann (= keine unanfechtbare Baugenehmigung)
Anstragssteller,Prozessfähigkeit
Anwaltspflicht gem.§ 67 I 1 VwGO
Antragsgegner, § 47 II 2
Rechtsträger der Erlassbehörde
Antragsfrist, § 47 II 1
1 Jahr nach Bekanntmachung des BPlans
Begründetheit
OS: Die Normenkontrolle ist ist begründet, wenn dieNorm nicht mit höherrangigegem Recht vereinbar ist
Rechtsverletzung des Klägers ist nicht erforderlich
Arg.: es handelt sich um objektives Rechtsbeanstandungsverfahren
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Fehlen rechtmäßiger EGL
Verfahrensfehler
Überschreiten der Ermächtigungsgrundlage
Verstoß gegen Grundrechte
Im BauR: ergänzendes Verfahren möglich, § 214 IV
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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