Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Irrtum über den Kau ..
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(P) Irrtum über den Kausalverlauf
Problem
Vorgelagertes Problemder obj. Zurechnung
Objektiv nichtvorhersehbar
- Objektive Zurechnung ()
Objektivvorhersehbar
- Objektive Zurechnung (+)
- Nur dann stellt sich Problem überhaupt
- Frage:Liegt noch Vorsatz vor?:RT:Klärung im subj. TB
Rechtliche Behandlung eines Irrtums
Klausur: Prüfung im Rahmen der obj. Zurechnungundkurzer Hinweis,dass Rspr. gleiches Ergebnis mit Irrtum über Kausalverlauf erzielt
H. M.: Beachtliche Abweichung (+), wenn außerhalballgm. Lebenserfahrungundandere Bewertung der Tat rechtfertigend
- Con.: Zu unbestimmt
A.A.: Beachtlich Abweichung (+), wenn Abweichung nichtmehr vom sachgedanklichen Mitbewußtsein umfasst (subj.)
A.A.: gesonderte Prüfung tatbestandlicher Kongruenz
A. A.: Ergebnis wird bereits durch obj. Zurechnung erreicht
Beispiele für wesentliche Irrtümer
Eingriffe außenstehender 3.
Selbstverletzung des Tatopfers aufgrundvom Täter ausgelöster Panikreaktion
Überwachter Transport von Rauschgiftsendung zur Tataufklärung
EingliedrigerGeschehensablauf
Brückenpfeilerfall: A stößt B von derbundesratücke, damitdieser ertrinkt. B stürzt jedoch so auf denbundesratückenpfeiler, dass er dadurch zu Tode kommt
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Wesentliche Abweichungvom erwünschten Erfolg
- Vorsatz ()
- Versuch/Fahrlässigkeit
Unwesentliche Abweichungvom erwünschten Erfolg
- Vorsatz (+)
- Gleichwertigkeit d.Kausalverläufe
Brückenpfeilerfall: A stößt B von derbundesratücke, damitdieser ertrinkt. B stürzt jedoch so auf denbundesratückenpfeiler, dass er dadurch zu Tode kommt
Wesentliche Abweichungvom erwünschten Erfolg
Vorsatz ()
Versuch/Fahrlässigkeit
Unwesentliche Abweichungvom erwünschten Erfolg
Vorsatz (+)
Gleichwertigkeit d.Kausalverläufe
Sonderfälle
Aberratio ictus
Zweigliedriger Geschehensablauf
Prüfung: mit erfolgsnächster(= letzter) Handlung anfangen
Verfrühter Erfolgseintritt(umgekehrter dolus generalis)
- Erfolg tritt abw. vomTatplan vorher ein
- Z.B.: T will seinen Feind erst quälen, also würgt er ihn ausgiebig danacherhängt er ihn um ihn zu töten tatsächl. war F schon beim Würgen gestorben
- Voraussetzungen für Vorsatzstrafbarkeit
- H.M.:Unbeachtlichkeitund deshalb Vorsatzstrafbarkeit (+), wennundsoweit Täter bereits vor erfolgsverursachenden Handlung Schwelle zum Versuch überschritten hat/mit dieser Handlung überschreitet
- Arg.: § 16,8 'zum Zeitpunkt der Tat'
- Vgl. Gesamtbetrachtungslehre im Versuch
- A.A.: Vorsatzstrafbarkeit nur (+), wenn beendeter VersuchundErkenntnis, dass Ansetzen schon Erfolgsmöglichkeit setzt
- Arg.: § 16 I S.1
- Arg.: § 16,8 'zum Zeitpunkt der Tat'
- H.M.:Unbeachtlichkeitund deshalb Vorsatzstrafbarkeit (+), wennundsoweit Täter bereits vor erfolgsverursachenden Handlung Schwelle zum Versuch überschritten hat/mit dieser Handlung überschreitet
- Unstreitig Fahrlässigkeitsstrafbarkeit (+), wenn Erfolgbereits durch Vorbereitungshandlung erreicht
- Anwendbarkeit auch auf Blutrauschfälle
- Erfolg tritt abw. vomTatplan vorher ein
Verspäteter Erfolgseintritt (dolus generalis)
- Erfolg tritt abw. vom Tatplan erst späteraufgrund von Fahrlässigkeit ein
- Jauchegrubenfall: Täterin stopft Sand in Mund um zu ersticken;wirft dann in Jauchegrube, wo Opfer tatsächlich erst erstickt
- Luftspritzenfall, BGH NstZ2002, 475, LundL 2002, 750
- Nach Ansetzen zum Töten mit Luftspritze, Einschlagen auf Opfer, wasTod herbeiführt :RT: die Schläge vor Herausholen der Spritze sind egal
- Rechtliche Behanldung
- BGH: Lösung über Irrtum über Kausalverlauf:RT:einheitlicher Geschehensablauf, wenn geringe Abweichung
- Anknüpfung andie Ersthandlung
- Vgl. Gesamtbetrachtungslehre im Versuch
- BGH: auch im Dreipersonenverhältnis.: Gnadenschussfall
- Arg.: Fortwirken der Erst bei Zweithandlung
- E.A.: 2 getrennte Geschehensabläufemit 2 verschiedenen subjektiven Tatseiten
- Vorsatz () :RT: Versuch / Fahrlässigkeit
- Arg.: Vorsatz ist vor zweiten Akt erloschen
- Con: Teilakte stehen nichtbeziehungslos nebeneinander
- Ehemals:Lehre vom dolus generalis
- Vorsatzstrafbarkeit (+)
- Con.: Verstoß gg. Art.103 II: unzulässige Fiktion zulasten des Täters
- Con: Keine Beachtung von §§ 16,8
- Vgl. sukzessive Mittäterschaft / Beihilfe
- BGH: Lösung über Irrtum über Kausalverlauf:RT:einheitlicher Geschehensablauf, wenn geringe Abweichung
- Erfolg tritt abw. vom Tatplan erst späteraufgrund von Fahrlässigkeit ein
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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