Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
§ 284, Ersatz vergeb ..
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§ 284, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Natur
Eigene AGL: erst §§ 280, 281 prüfen, dannSchaden §§ 249, 252, 253 () feststellen
Vor Schuldrechtsreform Lösungüber positives Interesse § 252 iVmRentabilitätsvermutung
(P) Anwendbarkeitnach SchuldRReform
- H.M.: ja, Gesetzgeber wollte Rechte des Gl. erweitern, nicht begrenzen
- A.A.: § 284 ist vorrangige Sonderregel vor Richterrecht
Sinn
- Nachteil 1: Wahrscheinlichkeitnur bei Unternehmern, § 252
- Können sich auch Unternehmer auf § 284 berufen?
- H.M.: ja
- Arg.: Wortlaut, Geschichte
- H.M.: ja
- Z.B.: Mieter macht sinnlose Aufwendungen, auf Ferienwohnung :RT: kann eigentlich SEverlangen, aber pos. Interesse § 252 (), weil kein erwerbswirtschaftlicher Zweck
- Können sich auch Unternehmer auf § 284 berufen?
- Nachteil 2: nur unmittelbarer Zusammenhang erfasst
- Nachteil 3: keine immatriellen Renditen erfasst
- Voteil: Kombinierbarkeit
- Aber wiederum nicht bei pos. Interesse = entangener Gewinn
- Nachteil 1: Wahrscheinlichkeitnur bei Unternehmern, § 252
Wahlrecht zumpositiven Interesse
Nachteil: § 284 schließt immer pos. Interesse aus!
Wenn Ersatz von Aufwendungen und SE kumulativ notwendigunbillig, dann doch Anw. der Rentabilitätsvermutung
Prüfung
SE statt der Leistungnach einer anderen Norm
Unstrittig: §§ 281, 282, 283, 311a II
Anwendung auf §§ 523 II 2, 524 II 2,536a, 651f., § 376 I S.2 HGB
- Ganz h.M.: ja
- Redaktionsversehen. 'SE wegen Nichterfüllung' = 'SE statt der Leistung'
- Arg.: wenn Überlassung noch nicht erfolgt: § 311a, auf den § 284 zweifellos anwendbar :RT: Vermeidung von Zufälligkeiten
Aufwendungen im Vertrauen auf die Leistung
Aufwendungen sindfreiwillige Vermögensopfer
Keine Aufwendungenvor Vertragsschluss
- Bei Vertragsschluss ok
- Anreisekosten immer ()
Kein krasses Missverhältnis (Billigkeit § 254 II)
- Aber auch keine Begrenzungauf pos. Interesse wie in § 122
Keine anderweitige Unmöglichkeit der Zweckerreichung
Letzter HS
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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