Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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Abgrenzung am Merkmal ..

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(P) Abgrenzung am Merkmal Regelung

  • Abgrenzung zuöR Verträgen

    • Mitwirkungsbedürftige VA

  • Abgrenzung zuschlichtemVerwaltungshandeln

    • KlareRealakte

    • Grenzfälle

      • Akteneinsicht

      • (P) bloßeAndrohung

        • Arg.: Regelung ist die sukzessive Möglichkeit der Vollstreckung, § 22 SOG
        • Arg.: erst hier wird Mittel bekanntgegeben
        • H.M.: VA (+)
        • Hinweis, § 18 I HHVwVGist alledings kein VA
          • Bestandteil der Vollstreckung
      • (P) polizeilicheStandardmaßn.

        • Gegenüber anwesenden Personenggf. konkl. Duldungsanordnung
          • Regelung(+) :RT: VA
        • Gegenüber abwesenden Personen
          • Regelung () :RT: Realakt
      • WiederholendeVerfügung

        • Wenn nur Hinweis auf bestehende Regelung, VA ()
        • Erneute Sachprüfung, VA (+)
        • Versagung des Wiederaufgreifens, § 51, VA (+)
      • (P) Vollzug

        • M.M.: Regelung (+) :RT: VA
          • Arg.: konkludente Duldungsanordnung
          • Arg.: § 18 II BundesVwVG
          • FFK
        • H.M.: Regelung () VA ()
        • Knüppelschlag des Polizeibeamten
      • (P) behördlicheÄußerungen

        • Auskunft
          • Unverbindlich,VA ()
        • Zusage(nicht geregelt)
          • Aussage über zukünftigen Realakt
            • Z.B.: Zusage später einen Graben zu Vermeidung von Regenwasserschäden auszuheben
          • Verbindlich,VA (streitig)
            • Arg.: Planungs und Rechtssicherheitfür den Bürger durch §§ 48 / 49
          • Abgrenzung nach obj. Empfängerhorizont §§ 133, 157
        • Zusicherung(§ 38 VwVfG)
          • Aussage über zukünftigen VA
          • Verbindlich,VA (streitig)
            • Con.: gem § 38 II sind die Regeln über VA nur entsprechend anzuwenden
            • Arg.: Planungs und Rechtssicherheit für den Bürger durch §§ 48 / 49
  • Abgrenzung zuNebenbestimmungen

  • Abgrenzung zuVorbereitungs und Teilakten

    • Kein VA, keine Statthaftigkeit, §§ 44a VwGO, aber Rechtschutz gegen endgültigen VA

    • Maßnahme bereitet den VA vor

      • Keine abschließende Entscheidung

    • Einzelnoten im Abschlusszeugnis

      • H.M.:nein

        • Arg.: die wesentliche Rechtsfolge (Versetzung, Zugangsberechtigung)knüpft regelmäßig an Gesamtnote an, die hier noch nicht feststeht
    • Z.B.

  • Abgrenzung zuinformellem Verwaltungshandeln


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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