Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Abgrenzung am Merkmal ..
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(P) Abgrenzung am Merkmal Regelung
Abgrenzung zuöR Verträgen
Mitwirkungsbedürftige VA
Abgrenzung zuschlichtemVerwaltungshandeln
KlareRealakte
Realakt liegt vor, wenn nicht rechtlichersondern tatsächlicher Erfolg bezweckt wird
Z.B.: behördliche Warnung vor Lebensmitteln, Sekten
Z.B.: Emissionen (Sirenen)
Grenzfälle
Akteneinsicht
(P) bloßeAndrohung
- Arg.: Regelung ist die sukzessive Möglichkeit der Vollstreckung, § 22 SOG
- Arg.: erst hier wird Mittel bekanntgegeben
- H.M.: VA (+)
- Hinweis, § 18 I HHVwVGist alledings kein VA
- Bestandteil der Vollstreckung
(P) polizeilicheStandardmaßn.
- Gegenüber anwesenden Personenggf. konkl. Duldungsanordnung
- Regelung(+) :RT: VA
- Gegenüber abwesenden Personen
- Regelung () :RT: Realakt
- Gegenüber anwesenden Personenggf. konkl. Duldungsanordnung
WiederholendeVerfügung
- Wenn nur Hinweis auf bestehende Regelung, VA ()
- Erneute Sachprüfung, VA (+)
- Versagung des Wiederaufgreifens, § 51, VA (+)
(P) Vollzug
- M.M.: Regelung (+) :RT: VA
- Arg.: konkludente Duldungsanordnung
- Arg.: § 18 II BundesVwVG
- FFK
- H.M.: Regelung () VA ()
- Arg.: Figur der konkl. Duldungsanordnung überholt, weil früher keine Feststellungsklage
- Feststellungsklage, § 43
- Knüppelschlag des Polizeibeamten
- M.M.: Regelung (+) :RT: VA
(P) behördlicheÄußerungen
- Auskunft
- Unverbindlich,VA ()
- Zusage(nicht geregelt)
- Aussage über zukünftigen Realakt
- Z.B.: Zusage später einen Graben zu Vermeidung von Regenwasserschäden auszuheben
- Verbindlich,VA (streitig)
- Arg.: Planungs und Rechtssicherheitfür den Bürger durch §§ 48 / 49
- Abgrenzung nach obj. Empfängerhorizont §§ 133, 157
- Aussage über zukünftigen Realakt
- Zusicherung(§ 38 VwVfG)
- Aussage über zukünftigen VA
- Verbindlich,VA (streitig)
- Con.: gem § 38 II sind die Regeln über VA nur entsprechend anzuwenden
- Arg.: Planungs und Rechtssicherheit für den Bürger durch §§ 48 / 49
- Auskunft
Abgrenzung zuNebenbestimmungen
Abgrenzung zuVorbereitungs und Teilakten
Kein VA, keine Statthaftigkeit, §§ 44a VwGO, aber Rechtschutz gegen endgültigen VA
Maßnahme bereitet den VA vor
Keine abschließende Entscheidung
Einzelnoten im Abschlusszeugnis
H.M.:nein
- Arg.: die wesentliche Rechtsfolge (Versetzung, Zugangsberechtigung)knüpft regelmäßig an Gesamtnote an, die hier noch nicht feststeht
Z.B.
Beibringen eines Sehtest zur Erteilung der Fahrerlaubnis
Beteiligung von Nachbarn, § 71 HBauO
Ladung zur einer Prüfung
Anordnung von MPU / Drogenscreening
Abgrenzung zuinformellem Verwaltungshandeln
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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