Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
einstweilige Anordnung, & ..
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Einstweilige Anordnung, § 123 VwGo
Zulässigkeit
Verw.rechtsweg
Es gilt das gleiche wie für Hauptsache § 123 II S.1
§ 40 I S.1
Statthaftigkeit
Richtet sich nach Klagebgehren, § 88
Abgrenzungzu § 80 V
- § 80 V: Sicherungsanordnung
- § 123: Regelungsanordnung
WelcheVariante?
- § 123 I S.1: Sicherungsanordnung
- Beibehaltung status quo gewollt
- § 123 I S.2 Regelungsanordnung
- Veränderung status quo gewollt
- § 123 I S.1: Sicherungsanordnung
Antragsbefugnis42 II analog
Erscheinenmöglich:
- AO Anspruch
- Erscheint gebundene Entscheidung mögllich? Befugnis (+)
- AO Grund
- Eilbedürftigkeit nicht grds. ausgeschlossen
- AO Anspruch
Arg.: Rechtsschutz im Eilverfahren darf nicht weiter gehen, als im Hauptsacheverfahren
Antragsgegner
RSB
Vorherige Widerspruchserhebung
- H.M.: nein
- Arg.: erst recht Schluss, wenn schon in der Hauptsache nicht statthaft...
- Ausnahme ist Verpflichtungsklage. Zwar statthaft, trotzdem h.M. kein Widerspruch, Vergleich zu § 80 V
- H.M.: nein
Vorheriger Antragbei Behörde?
- H.M.: ja
- Arg.: Behörde weiß anders als bei Anfechtung noch nichts vom Bürger
- Arg.. Schutz vor 'Klageüberfall'
- Ausnahme: irreversible Schäden drohen, unwahrscheinlich, dass Behörde abhelfen wird
- H.M.: ja
VorbeugenderRechtsschutz
- Besonderes RSBerforderlich!
- Arg.: Gewaltenteilung!, nicht erst zu 3ten Gewalt, bevor zweite Gewalt überhaupt gehandelt hat
- Arg.: VwGO ist auf nachgelagerten Rechtsschutz gerichtet
- Z.B.: irreversible Schäden (Ämterstabilität bei Beamten)
- Z.B.: drohende Strafen
- Besonderes RSBerforderlich!
Begründetheit
AO Anspruch
Gebundene Entscheidung :RT: Anspruch (+)
Vgl. Verpflichtungsklage
(P) Ermessensentscheidung
- E.A.: § 123 generell nicht anwendbar
- Arg.: Gewaltenteilung
- H.M.: nur Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, keine Anordnung
- Aber Anordnung dann, wennErmessensreduktion auf Null
- Entscheidungsermessen
- Und Auswahlermessen
- Liegt sehr selten vor
- Aber Anordnung dann, wennErmessensreduktion auf Null
- A.A.: im einstw. Rsch. ausnahmesweiseAnordnung von VA durch Gericht
- Con.: geht weiterals in Hauptsache
- E.A.: § 123 generell nicht anwendbar
(P) Anordnung in Bereichen,wo das Gericht keine Prüfungskompetenz hat (insb. Nichtigkeit von Europarecht)
- Vorabentscheidungsverfahren Art. 267 AEUV wg. Zeitmangel unmöglich
- Daher: Anordnung derAussetzung nur unterstrengen Anforderungen
- Arg.: sonst Gefahr für einheitl. Anwendung v. Unionmsrecht
- #
- Erhebliche Zweifel an RMK
- Vorlage an EuGH
- Dringlichkeit der Entscheidung
- Es droht schwerer, nichtgutzumachnder Schaden
- Angem. Berücksichtigung der Interessen der Union
AO Grund
Eilbedürftigkeit
Z.B.: vollendete Tatsachen, schwere Umsatzeinbußen
Keine Vorwegn.der Hauptsache
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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