Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Polizeirecht Hamburg
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Polizeirecht Hamburg
1. EbeneGrundverfügung
RGL
Versammlungsrecht
Presserecht
- Wenn SB Art. 5 GG erföffnet: Polizeifestigkeit der Presse
- Aber nur pressetypische Gefahren
Immissionschutzrecht (BImSchG)
- Z.B. auch Lärm
Bodenschutzrecht (BBodSchG)
Standardmaßnahmen
Verordnungen (§ 1 SOG)
Generalklausel(§ 3 I SOG)
- Vorrangigkeit von Spezialgesetzen,Abschließlichkeit des Sonderrechts?
FormelleRMK
Begründung gem. § 39 HambVwVfG kann bei mündlichen VA entfallen
Anhörung gem. § 28HambVwVfG entfällt
- Bei Allgemeinverfügungen
- Bei Gefahr im Verzug
Zuständig für alle unaufschiebbaren Maßnahmen derGewahrenabwehr ist gem. § 3 II S.1 a) die Vollzugspolizei
(P) Zuständigkeit beistörendem Hoheitsträger
- Früher h.M.: Annexkompetenz d. Störers für Gefahrenabwehr
- H.M.: Polizei ist zuständig
(P) Zuständigkeit, wennSchutzgut = priv. Rechte
- Aufgrund der Gewaltenteilung (Art.20 II 2) liegt der Schutz Privater in erster Linie bei den Zivilgerichten
- Vgl. auch (P) in mat. RMK, Schutzgut öffentliche Sicherheit?
- Zuständigkeit der Exekutive nur subsidiär,§ 3 III SOG
- Zuständgkeit nur (+), wenn ohne pol. Hilfe Rechtsverwirklichung vereitelt / wesentl. erschwert wird
- Aber nicht deswegen, weil auf Zivilrechtsweg keinen Erfolg gehabt
- Räumungsklagen
- Grundrechte des Vermieters werden schon in § 765a ZPO berücksichtigt
- Allerding dort geringerer Prüfungsumfang
- Fehlen von sonstigem Wohnraum führt nicht zur 'Härte' gem. § 765a ZPO
- Belange sonstiger Wohnungseigentümer finden keine Berücksichtigung in ZPO
- Daher: eingeschränkte Subsidiarität
Materielle RMK
Vrss. der jeweiligen RGL
2. Ebene:Vollstreckung
3. Ebene:Kostentragung
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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