Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Mitverschulden, § 25 ..
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Mitverschulden, § 254
Grundlagen
§ 254 II S.2 ist als Abs 3 zu lesen =:RT: Rechtsgrundverweisung § 278
Anwendung auch bei der beidseitig zu vertretender Unmöglichkeit
Minderjährige
Eigenes Verschulden: Einsichtsfähigkeit § 828
Ggf. teleologische Reduktion des § 828 II
- Kein Straßenverkehr (GoKart Bahn)
Eltern: Verletzung der Aufsichtspflicht§ 254 II 2 iVm 278
- Sonderrechtsbeziehung § 1664 iVm 1631
- Rechtsfolgenverweis zu § 278:RT: vertragliches Schuldverhältnis
- § 832: Schäden, die Minderjähriger Dritten zufügt
§ 254 I Mitw. Schadensbegründung
§ 254 II Schadensabwendungspflicht
§ 254
Zurechnung Dritterüber § 254 II S.2
Erfüllungsgehilfen, § 278
Sonderbeziehung bezieht sich immerauf Erstschädiger und Geschädigten!
(P) 'Kinder haften für ihre Eltern'Sonderbeziehung iSd § 278aus VSD bei Minderjährigen?
E.A.: VSD keine Sonderbeziehung iSd § 278
- VSD soll Kind schützen
- Mitverschulden aber möglicherw. über §§ 426, 254
A.A.: VSD ist Sonderbeziehung, § 278
- Haftung ist Kehrseite des Schutzes aus VSD
- 'Kinder haften für ihre Eltern'
Wenn Sonderbeziehung (): § 831 und§ 31 analog auf § 254 I und II anwendbar
Bei nat. Personen allerdings mit Exkulpatiosmöglichkeit
Bei OHG/Gbundesratvolle Zurechnung des Organs zur geschädigten Gesellschaft
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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