Schema
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    • Rechtsschutz

      • Schema § 51: Zulässigkeit der Verpfl.klage

        1. (P) statthafte Klageart

        2. Klagebefugnis, § 42 II VwGO

          1. Möglicher Anspruch auf Wiederaufgreifen aus § 51 I
          2. möglicher Anspruch auf Sachentscheidung
        3. Erfolgloses Vorverfahren, § 68 II

        4. Fehlende Rechtskraft, § 121

          • Definition
            (+), wenn Streitgegenstand nicht identisch
        5. Kein Entgegenstehen von § 44a VwGO

          • Klage auf Wiederaufgreifen ist nicht nur allein auf behördliche Verfahrenshandlung gerichtet, sondern Sachentscheidung
        6. Allgm. Rechtsschutzbedürfnis

          • Klage auf WIederaufnahme des rechtskräftigen verwaltungesetzliche Schuldverhältnisseerfahren nach § 153 VwGO iVm. § 578 ff. ZPO ist kein einfacherer Weg, da unterschiedliches Zielundgleichberechtigtes Nebeneinanderstehen
        7. (P) Klagefrist bei (§§ 48 / 49)

          • h.M.: keine!
            • Arg.: es droht keine Unterlaufung der Bestandskraft, da Behörde immer zur Aufhebung befugt ist
          • m.M.: ja
            • Arg.: Unterlaufung der Bestandskraft, Umgehung des § 51
      • Schema § 51: Begründetheit der Verpfl.klage

        1. Zulässigkeit d. Antrags auf Wiederaufgreifen

          1. Unanfechtbarkeit des VA, § 51 I
          2. Unmöglichkeit der Geltendmachung des Wiederaufgreifgrundes in früherem Verfahren(§ 51 II)
          3. Antragsbefugnis
            • Definition
              = Belastung durch VA in eigenen Rechten
          4. Frist: 3 Monate ab pos. Kenntnis (§ 51 III)
            • Ggf. Wiedereinsetzung nach § 32
        2. Begründetheit d. Antrags auf Wiederaufgreifen

          1. Grund nach § 51 I Nr.1 - 3
            • Nr. 1: Nachträgliche Änderung der Sach-/Rechtslage
              • Anwendungsbereich
                • Nur, wenn Änderung Einfluss auf Rechtmäßigkeit hat
                • Dauer-VAs (+)
                • Noch nicht vollzogene VAs?
                  • h. M.: (-)
                    • Arg.: Regelungsgehalt erschöpft sich in 1-maliger RF aufgrund Sach-/Rechtslage zum Erlasszeitpunkt
                    • Arg.: Änderung nur Vollstreckungshindernis →Vollstreckungsgegenklage
              • Sachlage
                • Definition
                  = Entscheidungsrelevante Tatsachen fallen nachträglich weg/treten ein
              • Rechtslage
                • Definition
                  = Behördlicher Entscheidung zugrunde liegende RGL aufgehoben/geändert
                • nicht: Änderung der Verwaltungspraxis, Rechtsprechung
                  • Ausnahme: Verfassungsgericht
                  • Arg.:Rechtliche Würdigung des SV am Maßstab vorgegebener Rechtsordnung
            • Nr. 2: Vorliegen eines neuen Beweismittels
              • Definition
                = Vorlegen von Beweismitteln, die im Erkenntnisverfahren noch nicht gewertet wurden
              • Wahrscheinlichkeit einer günstigen Entscheidung
                • BVerwG: Tatsächlich feststehen
                • a. A.: Möglichkeit ausreichend
            • Nr. 3 : Wiederaufnahmegrund iSd. § 580 ZPO
          2. Entscheidung in der Sache
    • Grundlagen zu

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