Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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Unverletzlichkeit der Woh ..

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Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13)

  • Schutzbereich

  • Eingriff

    • Unverletzlichkeit bedeutet, dass staatliche Organe nicht berechtigt sind, ohneZustimmung die Wohnung zu betreten oder sonstwie in die Wohnung einzudringen

    • Onlinedurchsuchung nach BVerfG nicht erfasst

      • Kein Eindringen

    • (P) restriktive Auslegungbei Geschäftsräumen

      • BVerfG: bloßes Betreten, währendder Geschäftszeiten :RT: Eingriff ()

        • Arg.: notwendig, weil Rechtfertigungsmöglichkeiten in Abs. 7 gering
        • Con.: dogmatisch unsauber
      • H.M.: keine Differenzierung

        • Con.: Kriterium der allg. Zugänglichkeit ist unscharf
  • Rechtfertigung

    • DurchsuchungenAbs. 2

      • Durchsuchung ist das ziel und zweckgerichtete Suchenstaatl. Organe nach Personen, Sachen oder Spuren, welche verborgen sind und nicht freiwillig herausgegeben werden.

      • Abgrenzung: Betreten, Besichtigen und Verweilenzu anderen Zwecken als der Durchsuchung

        • Z.B. gewerberechtliche Nachschau
    • Großer LauschangriffAbs. 3, 4

      • Problem des verfassungswidrigen Verfassungsrechts

        • Maßstab kann gem. Art. 79 III nur Art. 1 I sein
      • Nach BVerfG Urteil sehr strenge Vrss (LeutheusserSchnarrenberger, Baum, Hirsch)

        • Wohnung ist als 'letztes Refugium' auch immer Ort der privaten Entfaltung. Kernbereich gem. Art.1kann nie Gegenstang der Abwägung sein, daher zusätzliche Grenzen erforderlich (siehe unten)
      • In StPO

        • Nur Katalogtaten(§ 100c II)
          • Aber auch Nichtkatalogtaten, die in Tateinheit mit Katalogtaten geplant sind
            • Arg.: kein genereller Schutz vor Strafverfolgung sondernnur Schutz vor unverhältnismäßigen Eingriffen in Art. 13
        • Anordnung nur
        • Unterbrechungwenn Kernbereich betroffen
          • Kernbereich privater Lebensgestaltung
          • Also auch keine automatische Aufzeichnung möglich:es muss immer Beamter bei Bedarf ausschalten können
      • Im Polizeirecht

    • Kleiner Lauschangriff


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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