Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Unverletzlichkeit der Woh ..
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Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13)
Schutzbereich
Wohnung ist jeder Raum, den der Einzelnedem Zugang der Öffentlichkeit entziehenkann + Lebens (und Wirkungs) mittelpunkt
(+) Keller, Boden, Schiffe, Zelte, Hotelzimmer, Wochenendhäuser, Wohnwagen
Geschäftsräumeerfasst?
- H.M.: ja, Wirken auch erfasst
- A.A.: nein
- Arg.: Art. 13 schützt Familienkreis
(P) Herausfallen von'kriminell bemakelten' ~
- H.M.:nein
- Arg.: unschafes Kriterium
- Arg.: nicht vom Wortlaut gedeckt
- H.M.:nein
Kleiner / großerLauschangriff
Auch das nichtöffentlich gesprochene Wort ist in Art. 13 geschützt
Abgrenzung zu Art. 10 dort nur Anzapfen der Leitung erfasst
Eingriff
Unverletzlichkeit bedeutet, dass staatliche Organe nicht berechtigt sind, ohneZustimmung die Wohnung zu betreten oder sonstwie in die Wohnung einzudringen
Onlinedurchsuchung nach BVerfG nicht erfasst
Kein Eindringen
(P) restriktive Auslegungbei Geschäftsräumen
BVerfG: bloßes Betreten, währendder Geschäftszeiten :RT: Eingriff ()
- Arg.: notwendig, weil Rechtfertigungsmöglichkeiten in Abs. 7 gering
- Con.: dogmatisch unsauber
H.M.: keine Differenzierung
- Con.: Kriterium der allg. Zugänglichkeit ist unscharf
Rechtfertigung
DurchsuchungenAbs. 2
Durchsuchung ist das ziel und zweckgerichtete Suchenstaatl. Organe nach Personen, Sachen oder Spuren, welche verborgen sind und nicht freiwillig herausgegeben werden.
Abgrenzung: Betreten, Besichtigen und Verweilenzu anderen Zwecken als der Durchsuchung
- Z.B. gewerberechtliche Nachschau
Großer LauschangriffAbs. 3, 4
Problem des verfassungswidrigen Verfassungsrechts
- Maßstab kann gem. Art. 79 III nur Art. 1 I sein
Nach BVerfG Urteil sehr strenge Vrss (LeutheusserSchnarrenberger, Baum, Hirsch)
- Wohnung ist als 'letztes Refugium' auch immer Ort der privaten Entfaltung. Kernbereich gem. Art.1kann nie Gegenstang der Abwägung sein, daher zusätzliche Grenzen erforderlich (siehe unten)
In StPO
- Nur Katalogtaten(§ 100c II)
- Aber auch Nichtkatalogtaten, die in Tateinheit mit Katalogtaten geplant sind
- Arg.: kein genereller Schutz vor Strafverfolgung sondernnur Schutz vor unverhältnismäßigen Eingriffen in Art. 13
- Aber auch Nichtkatalogtaten, die in Tateinheit mit Katalogtaten geplant sind
- Anordnung nur
- § 100c IV bei Vorliegen vonnegative Kernbereichsprognose
- § 100d I durch LG Richter angeordnet
- Unterbrechungwenn Kernbereich betroffen
- Kernbereich privater Lebensgestaltung
- Also auch keine automatische Aufzeichnung möglich:es muss immer Beamter bei Bedarf ausschalten können
- Nur Katalogtaten(§ 100c II)
Im Polizeirecht
Kleiner Lauschangriff
Außerhalb von Wohnungen
§§ 100f StPO
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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