Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Kunst und Wissenschaft
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Kunst und Wissenschaft (Art. 5 III)
Schutzbereich
Wissenschaftist Forschung + Lehre
Forschung ist jede Tätigkeit, die ernsthaft undplanmäßig der Wahrheitsermittlung dient. Geschütztsind auch die Verbreitung und Verwertung
- Gewisser Kenntisstand notwendig?
Lehre steht im Zusammenhang mit Forschung und muss selbständig und frei von Weisungen durchgeführt werden
Personeller SB:Träger sind diejenigen, die eigenverantwortlich in wissenschaftlicher Weise tätig sind oder werden wollen, auch juristische Personen (insb. Hochschulen)
(P) Verhältnis zu anderen Grundrechten
- Weil auch Verbreitung und Verwertung erfasst liegt Spezialität ggü. Meinungs, Presse und Berufsfreiheit vor
- Der SB der anderen GR ist daher schon nicht eröffnet!
Kunstfreiheit
Kunst
- Materieller Kunstbegriff: Die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke und Erfahrungen durch das Medium in einer best.Formensprache zur unm. Anschauung gebracht werden
- Formeller Kunstbegriff: Werk kann einem bestimmten Werktyp zugeordnet werden
- Offener Kunstbegriff: Kunst ist, was interpretationfähig ist
Geschützt ist Werkund Wirkbereich
- Arg.: Außenwirkung ist wesentlich für Wirkung der Kunst
- Laut BVerfG (71, 162 (176)) aber keine massenhafte Teinahme an Konzert
- Arg.: dienende Funktion (), wirtschaftliche Interessen
Eingriff
Rechtfertigung
Schrankenlos
Lösung desProblems
E.A.: Schanken von Art. 2 II
- Con.: zu weitreichende Beschränkung möglich
E.A.: Schranken von Art. 5 II
- Con.: Art. 5 I ist lex generalis zu Abs. 3
- Vgl. e.A. bei Glaubensfreiheit
H.M.: nur verfassungsimmanente Schranken:praktische Konkordanz
- Arg.: Flexibilität trägt den Besonderheiten des jew. Falls Rechnung
- Prüfung
- Abstrakte Wertigkeit
- Konkrete Eingriffsintensität
- Floskel: die ... Freiheit kann aber nicht grenzenlos garantiert werden, da dieRechtsgüter Dritter berührt werden können. Solche sind hier [...]. Die Schrankenvorbehaltloser Grundrechte sind daher aus der Verfassung selbst zu bestimmen.
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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