Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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Zulässigkeit der Ver ..

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Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

  • Zuständigkeit

    • Die Zuständigkeit des BVerG für die Individualverfassungsbeschwerde ergibt sich ausArt. 93 I Nr.4a GG, §§ 13 Nr.8a, 90 ff. BVerfGG

  • Beschwerdefähigkeit

    • Jede natürliche Person:RT: jeder Grundrechtsträger :RT: Maßstab = Grundrechtsfähigkeit

    • Juristische Personen:je nach Art. 19 III

      • E.A.: nur Wirkung despersonalen Substrats

        • Arg.: Grundrechte können nur bei Durchwirkung der nat. Personen bestehen
      • H.M.: Grundrechtstypische Gefahr

        • BeimStaat
          • Konfusionsargument
          • Ausnahmen, Art. 4,5,6 (partielle Grundrechtsfähigkeit)
        • Arg.: Art. 19 III will gerade eigene Rechte verleihen
        • Arg.: bei z.B. Stiftungen gibt es keine Personen, auf die abgestellt werden kann
  • Beschwerdegegenstand

  • Beschwerdebefugnis

    • Möglichkeit der:eigenen Beschwer

      • (P) PPR

        • Mephisto Fall
        • Ausnahme vom Verbot der Prozessstandsschaft
          • Arg.: ergibt sich aus Natur des PPR
    • Gegenwärtig

    • Unmittelbar

      • (P) GesetzesVB

        • Grunds.: Unmittelbarkeit(), erst VA abwarten
          • Ausnahme: self executing laws
          • Ausnahme: man erfährt nie von Anwendung d. Gesetzes
            • Z.B.: IMSI Catcher
        • Beschlüsse auf EU Ebene bedürfen idR nat. Umsetzungsgesetze :RT: keine Unmittelbarkeit
        • Aber meistens egal, weil sich einheitliche VB auch gegen die Urteile wendet, und die sind klar unmittelbar
      • (P) Tod des Beschwerdeführers

        • Grunds.: Erledigung
          • Arg.: VB gewährt subj. Rechtsschutz, Ziel kann nicht erreicht werden
        • Ausnahme: es gibt auch obj.Funktion der VBEntscheide
          • Quasi Wiederholungsgefahr
          • Wunsiedel Beschluss
  • Rechtswegerschöpfung,§ 90 II 1 BVerfGG

    • Genau auf Gegenstand achten

      • Z.B.: Einstweiliger Rechtsschutz wird nicht durch nicht abgeschl. Hauptsacheverfahren gestört

    • Gegen formelle Gesetze gibt es keinen Rechtsweg!

  • Subsidiarität(ungeschr. Merkmal)

    • Neben der Erschöpfung des Rechtsweg muss der Beschwerdeführer auch sonst alle zur Verfügung stehenden Mittel ergreifen

    • Mittel

      • Abwarten desHS Verfahrens

        • () wenn GR Verletzung nur durch einstw. RS
        • () wenn irreversibler Schaden droht
        • () wenn Sachverhalt im einstw. Verfahren schon abschließend geklärt
      • Inzidenzkontrolle

      • Allg. Feststellungsklage bei RVO


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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