Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Glaubensfreiheit
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Glaubensfreiheit(Art. 4)
Schutzbereich
Glaube ist jede Überzeugung von der Stellung desMenschen in der Welt und seine Beziehung zuhöheren Mächten und tieferen Seiensschichten
Innere Überzeugung(forum internum)
Bekenntnis (Abs. 2)(forum externum)
- Plausibilitätsprüfung
- Muss durch Religion zwingend vorgegeben sein
- Reichweite:Glaubensbezug
- Z.B.: Verkauf von Speisen
- (), rein kommerzieller Hintergrund
- Z.B.: Scientology
- (), rein kommerzieller Hintergrund
- Z.B.: Verkauf von Speisen
- Plausibilitätsprüfung
Gesamtansicht über die Welt und das Leben
(): Überzeugung zu Teilaspekten
- Z.B. Politik, Natur, Ästhetik
Glaubensgemeinschaft
Grundsätzlich jede
- Art. 4 dient dem Minderheitenschutz
Aber keine individuelle Überzeugung
(P) ist das Kollektiv der Gläubigendirekt geschützt, oder über Art. 19 III
NegativeGlaubensfreiheit
Man darf etwas tun, muss aber nicht
Z.B.: Kruzifixentscheidung
Gebot der weltanschaulich religiösen Neutralität des Staates
Abgeleitet aus Art. 4, 3 III GG, Art. 135, WRV iVm Art. 140 GG
Insb. relevant, wenn Behörde bestimmte Religionsgruppen (z.B.: ev. Jugendgruppe) bezuschusst
Sonntagsgrundrecht
Aus Art I, II iVm 140 GG, 139 WRV
Schutz der Sonntagsruhe
Eingriff
Schranken
(rein vom Wortlaut her)schrankenloses Grundrecht
(P) wie ist trotzdem Einschränkung möglich?
A.A.: Differenzierung,Art. 5 II 2 analog
- Forum internum: keine Schranken
- Forum externum: Art. 5 II 2 analog
- Con.: einheitlicher Schutzbereich von Art. 4
A.A.: Herleitung von Schrankenaus Weimarer Reichsverfassung
- Art, 137 III WRV iVm 140 GG
- Con.: einfacher Gesetzesvorbahlt wird Bedeutung des GR nicht gerecht
- Con.: WRV hatte in Art. 135 weiteren Vorbehalt, der nicht inkorporiert wurde
- Con.: WRV erfasste nur Religion, nicht aber Gewissen / Weltanschauung, Anwendung :RT: Schlechterstellung der Religion
H.M.: Einschränkung nur überverfassungsinterne Schranken
- Z.B.: Burkhaverbot: Schutz derFrauen vor sich selbst, Art. 1 GG
- Z.B.: bei Kruzifixenin Schulen
- Staatlicher Erziehungsauftrag, Art. 7
- Status positivus der christlichen Schüler, Art. 4
- Sonderfall: kollektiveGlaubensfreiheit
- H.M. Schranken aus Art. 137 III WRV
- Arg.: insoweit keine Überlagerung durch Art. 4
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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