Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Besitz, § 854 ff.
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Besitz, § 854 ff.
Besitzdiener, § 855
Tats. Gewalt
Besitzdienerwillen
'für einen anderen'
- Wird vermutet
Soziale Abhänigkeitzum Besitzherren
Tatsächliche Unterordnung unter Weisung
Erkennbarkeit: soz. Abhängigkeit nach außen
Besitzherr ist unmittelbarer BesitzerBesitzdiener ist kein Besitzer
Grundlagen
Funktionen
Schutz und Erhaltungsfunktion
Publizitätsfunktion
Einteilung der Besitzarten
Intensität der Sachbeziehung
- Unmittelbarer Besitz, § 854
- Mittelbarer Besitz, § 868
Umfang der Sachherschaft
- Alleinbesitz
- Mitbesitz: § 866
- Teilbesitz, § 865
Willensrichtung des Besitzers
- Eigenbesitz, § 872
- Fremdbesitz
Recht zum Besitz, § 986
Art der Besitzerlangung
- Fehlerhaft, § 858
- Fehlerfrei
MittelbarerBesitz, § 868
Konkretes RechtsverhältnisiSd. § 868
Miete, Leasing, Pacht, Verwahrung
ähnliche Verhältnisse sind konkretevertragliche Absprachen auf Zeit
GOA = Besitzmittlungsverhältnis
- H.M.: ja
- Arg.: Vertragsähnlichkeit
- Arg.: Eltern / Kind auch kein Vertrag und § 868 (+)
- A.A.: nein
- Arg.: § 930 spricht von 'vereinbart'
- Arg.: übrige Beispiele sind alle Verträge
- Arg.: Hintermann weiß nicht bescheid (kein Fremdbesitzerwillen)
- Arg.: gerade der Auftrag, dem GOA ähnlich ist, ist nicht erwähnt
- H.M.: ja
(P) antizipiertes BMV
Sicherungsvertrag§ 311 bei SiÜ
- Meist im Sachverhalt nurzwischen den Zeilen
- Unter ähnliches VH subsummieren!
Fremdbesitzerwillen des BMittlers
Wird vermutet
Potentieller Herausgabeanspruch
Besitzschutz
Beendigung, § 856 I
äußerlich erkennbare Aufgabe der Sachherschaft+ natürlicher Besitzaufgabewille
Unfreiwilliger verlust
Besitzerwerb
Originär: § 854 I
1. Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft
2. Maßstab: Verkehrsauffassung
3. Besitzbegründungswille
- (P) Konkreter / genereller (h.M.) Besitzbegründungswille
4. Kein Fall von Besitzdienerschaft, § 854
Abgeleitet: § 854 I
Bloße Einigung: § 854 II
1. rechtsgeschäftliche Einigung zw. bisherigenBesitzer und Erwerber
2. Möglichkeit der Herrschaftsausübung durchErwerber
Bsp.1: Holz im Walde
Bsp. 2: Übergabe an Besitzdiener
Erbenbesitz: § 857
Erbe rückt in die besitzrechtliche Stellung desErblassers ein. Besitzbegründungswille ist nichterforderlich!
Abgrenzung: Erbschaftsbesitz §§ 2018 ff. BGBVermeitlicher Erbe besitzt Nachlassgegenständeunter Berufung auf vermeitliches Erbrecht
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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