Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Räuberischer Diebsta ..
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Räuberischer Diebstahl (§ 252)
Tatbestand
Objektiv
Täter der vollendeten Vortat
- Teilnehmer der Vortat= tauglicher Täter ?
- H.M.: nein
- Arg.: Besitzerhaltungsabsicht ist verlängerte Zueignungsabsicht
- Arg.: Gleichstellung zu § 249, beim Teilnehmer fehlt das Diebstahl Element
- A.A.: möglich
- Arg.: eigene Besitzerhaltungsabsicht (+)
- H.M.: nein
- Teilnehmer der Vortat= tauglicher Täter ?
Auf frischer Tatbetroffen
- Auf frischer Tat heißt: enger zeitlicherund örtlicher Zusammenhang zu Tat
- Betroffen heißt Wahrnehmungdurch Sehen oder Hören
- (P) Täter kommt Entdecktwerden zuvor
- H.M.: erfasst, Entdeckungnicht erforderlich
- Arg. Wortlaut: Betroffenwerden oder Betroffensein
- H.M.: erfasst, Entdeckungnicht erforderlich
- (P) Täter kommt Entdecktwerden zuvor
Nötigung
Subjektiv
Normaler Vorsatz
Besitzerhaltungsabsicht
- Eigener Besitz oder Mitbesitz
- Schluss der Absicht aus der Tatsache, dassBeute nicht weggeworfen trotz Möglichkeit
- H.M.: nein
- Arg.: wenn weggefordene Beute gefunden wird, kommt es zurÜberführung :RT: Behalten soll also haupts. Flucht ermöglichen
- H.M.: nein
Grundlagen
Qualifikationen §§ 250 I, II, 251
Nicht auf Erpressung anwendbar
:RT: Strafbarkeitslücken in §§ 250, 251
Konkurrenzen
Gewalt vor der Vollendung
Gewalt zw. Vollendungund Beendigung
- Ausdehunung des Grunddelikts auf Beendigungsphase
- Lit.: nein, § 252
- A.A.: ja, § 249, 253, 255
- Vortat = § 242 oder § 249, dann §§ 252, 250
- Vortat = § 249, dann § 252; § 250 nur bzgl. § 249
- § 252 () iRd Konkurrenz
- Arg.: wird wie Räuber bestraft, aber da eh schon (noch stärker) bestraft, kein Raum für § 252
- § 252 () iRd Konkurrenz
- Vortat = § 249, dann § 252; § 250 bzgl. beiden
- § 252 () iRd Konkurrenz
- Wie oben der Diebstahl (der in beiden Delkten enthalten ist) darf nicht 2x erfasst werden
- § 252 () iRd Konkurrenz
- Ausdehunung des Grunddelikts auf Beendigungsphase
Gewalt nach Beendigung
- Nur noch § 240, § 223 ..
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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