Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
§ 7 St VG
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§ 7 StVG
Vrss
RGV
Mensch Tod
Gesundheit
Sache
- Eigentum und ber. Besitz
Handlung
Beim Betrieb
- H.M.: Verkehrstechnische Auslegung
- Auch im Stehen im Ggs. zu 315c StGB
- Abstrakte Gefährdung
- Z.B. beim Parken
- M.M.: Maschinentechnische Auslegung
- Wenn durch Motor bewegt
- H.M.: Verkehrstechnische Auslegung
Kausalität
Halter
Halter ist, wer dauerhaft für die Kosten aufkommt und dauerhaft Verfügungsmacht hat
- Z.B.: nicht Mieter des Leihwagens
Auch Gesellschaften?
- Ganz h.M.: ja
§ 18 nur prüfen, wenn Fahrer von Halter veschieden
Schaden
Kein Ausschluss
§ 7 II Höhere Gewalt
- Von außen kommend, unvermeidbar, unvorhersehbar
- Also kein Fehler am Auto!
- Vgl. Reiserecht
- Vgl. (P) Aufopferungsfälle GoA
- Von außen kommend, unvermeidbar, unvorhersehbar
§ 8
- Nr.1: Privilegierung von Lanwirtschaftsfahrzeugen
- Nr.2: Privilegierung von Arbeitgebern
Mitverschulden
§ 9 nichtmotorisierteAnspruchssteller
§ 17 motorisierteAnspruchssteller
- Betriebsgefahr
- Evtl. Ausschluss durchSchuldenerkenntnis
Rechtsfolge
§ 10 I
Vgl. § 842
§ 10 I S.2
Vgl. § 844 I
§ 10 II
Vgl. § 844 II
§ 11 S.1
Vgl. § 842
§ 11 S.2
Schmerzensgeld
- Ausnahme zu § 253 I
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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