Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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materielle Verfassungsm&a ..

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Materielle Verfassungsmäßigkeit v. Normen

  • Grundlagen

  • Vereinbarkeit mitArt. 116 GG

    • Bei inzidenter Gesetzeskontrolle: nichtam Einzelfall argumentieren!!

    • Ggf. diskutieren, ob Grundrechte anwendbar

  • Verhältnismäßigkeit

    • Auch wenn die Norm an sich unverhältnismäßig ist, kann sieeventuell durch verfassungskonforme Auslegung 'gerettet' werden

      • Z.B.: § 15 VersG

      • Aber auch bei Normen mit gebundener Entscheidungen mögl. wenn unbest. Rechtsbgriffe

    • Gesetze genügen insb. dann dem Grundsatz der VHMK, wenn sie Entscheidungsspielraum bei Anwendung lassen

    • Bei Art. 5 I 1:Wechselwirkungslehre

      • = letztlich nur anderes Wort für 'SchrankenSchranke'= besondere Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

    • Bei Art. 12: drei Stufen Lehre

    • Bei Art. 3: neue Formel

  • Bestimmtheitsgrundsatz

  • Art. 19 I, Verbot desEinzelfallgesetzes

  • Rückwirkungsverbot

    • Aus Rechtsstaatsprinzip Art. 20 IIIund Verallgemeinerung von Art. 103 I GG

    • Vertrauensschutz

      • Wenn inzidente Prüfung in Verwaltungsverfahren: verfasssungskonforme Auslegung, dass gerade nur für Zukunft anzuwenden

    • Rückwirkende Sanktionen, Art. 103 I GG

      • Immer verboten

      • Auch Bußgeldzahlungen usw., nicht nur StGB

    • Veränderunsgssperre im BauR

      • Keine Rückwirkung gem. § 14 III BauGB

    • Prüfung

      • Differenzierung

        • EchteRückwirkung
          • Echte Rückwirkung von Normen liegt vor, wennTatbestand und Erfolg zeitlich vor Inkrafttreten liegen
          • Grundsätzlich unzulässig
        • UnechteRückwirkung
          • Unechte Rückwirkung von Normen liegt vor, wenn derTatbestand vor und der Erfolg nach Inkrafttreten liegen
          • Der Sachverhalt ist noch nicht abgeschlossen, daher
          • Grundsätzlich zulässig
      • Abwägung anhanddieser Kriterien

        • Vertrauen des Bürgers nicht schutzwürdig
          • Musste mit einer Neuregelung rechnen
        • Zwingende Gründe des Gemeinwohls
        • Bisherige Rechtslage unklar
  • Wesensgehaltsgarantie(Art. 19 II)

    • E.A.: relative WesensgehaltsgarantieWesensgehalt unberührt, solange der Eingriff verhältnismäßig ist. Abgestellt wird auf den Einzelfall

      • Arg.: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen Staat des Einzelnen

      • Con.: Deckungsgleich zu Verhältnismäßigkeit

      • Menschenwürdegehalt

      • Verhältnismäßigkeitsprinzip

    • H.M.: absolute WesensgehaltsgarantieDie Bedeutung des GR für das soz. Leben derAllgemeinheit muss erhalten bleiben (RestGR)


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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