Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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positive Publizität, ..

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Positive Publizität, § 15 III

  • Prüfung§ 15 III

    • Einzutragende Tatsache

    • UnrichtigeBekanntmachung

      • Gem. § 10

      • Fallgruppen

        • Unrichtige Bekanntbachung beirichtiger Eintragung
          • Z.B.: Fehler des Registergerichtsoder Bundesanzeigers
        • Unrichtige Bekanntmachung beiunrichtiger Eintragung :RT: h.M.: (+)
          • Sog. 'uneigentlicher Bekanntmachungsfehler'
          • Arg.: entscheidend ist Diskrepanz zw. wahrer Rechtslage und Bekanntmachung
          • Arg.: Abmilderung durch Verursacherprinzip
        • Richtige (oder fehlende) Bekanntmachung unrichtige Eintragung
          • Aber: ungeschr. Ergänzung (s.u.) denkbar
    • Gutgläubigkeit

      • Ausschluss nur bei positiver Kenntnis

    • Veranlasserprinzipungeschr. TBM

    • Im Geschäftsverkehr ungeschr. TBM; Ausschluss der Deliktshaftung

  • Ungeschr. Ergänzungder pos. Publizität

    • Grundlage: allgemeiner Grundsatz, dass Setzer eines Rechtsscheins dafür haften muss

    • Daher nur nachrangig, zu § 15 I, III prüfen

      • Anwendung im 3ten Fall oben, falsche Eintragung, bei richtiger oder fehlender Bekanntmachung

    • Vgl. allg. Scheinkaufmann / Scheingesellschafter

    • Vrss

      • UnrichtigeEintragung

      • Veranlasserprinzip

        • Entwederoder
          • Objektive Veranlassung
          • Schuldhafte Nichtberichtigung
        • Zurechenbarkeit setzt volle Geschäftsfähigkeit voraus (s.o.)
      • Gutgläubigkeit

        • Ausschluss nur bei positiver Kenntnis
      • Kausalität

        • = Kenntnis der Eintragung
        • KonkreterVertrauensschutz
          • Also Kausalität
          • I.e.: der Geschäftspartnerr hat tatsächlich im Register nachgesehen
          • Im Ggs. zu § 15 I, III
            • Abstrakter Vertrauensschutz


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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