Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Besitzschutz
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Besitzschutz
Gewaltrechte
Grundlagen
Auch für Besitzdiener (§ 860)
- Aber nicht ggü. d. Besitzherrn
Gewaltrechte auch fürmittelbare Besitzer?
- A.A.: nein
- Arg.: Wortlaut d. § 869 erfasst nur §§ 861, 862
- H.M.: ja
- Arg.: Lückenloser Besitzschutz
- Arg.: Gleichstellung zum unmittelbaren Besitz in § 868
- Z.B.: Leasingnehmer ist um Urlaub. Dieb begeht verbotene Eigenmachtwährend der Leasinggeber in der Nähe ist. Darf er ihm Sache abnehmen?
- Aber: es kommt bei § 858 immer nur aufden Willen des unmittelbaren Besitzer an
- Z.B.: Leasingnehmer gibt Sache freiwillig weg, obwohl Leasinggeber es nicht wollte: § 858 ()
- Vgl. § 935
- A.A.: nein
(P) SE nach § 823 II,§ 858, Schutzgesetz
Keine Anspruchsgrundlagen, sondern eher als Rechtfertigung zu prüfen
859 IBesitzwehr
§ 858, VerboteneEigenmacht
- Besitzentziehung oder Störung ohne (nicht notwendigerweise gegen) den Willen des unmittelbaren Besitzers
- Es reicht natürlicher Besitzwille (z.B. Minderj.)
Erforderlichkeit
859 II, IIIBesitzkehr
§ 858, VerboteneEigenmacht
Erforderlichkeit
Frische Tat
- Abschleppen nach Abs.3auch noch am Folgetag ok?
- E.A.: ja
- Arg.: Besitzer soll nicht schlechtergestellt werden,weil er Fahrer noch eine Chance gibt
- A.A.: nein
- Arg.: Wortlaut
- E.A.: ja
- Abschleppen nach Abs.3auch noch am Folgetag ok?
Abwehrbefugnis
- Ehemaliger Besitzer, Besitzdiener oder mittelbarer Besitzer (str.)
- Besitzkehr gegen Einkaufswagendieb?
- E.A.: Nein, Sachherrschaft ist vom Ladeninhaber abhängig
- Lit: Kunde ist Fremdbesitzer, daher erlaubt
- Neuer Knoten
- Besitzkehr gegen Einkaufswagendieb?
- Ehemaliger Besitzer, Besitzdiener oder mittelbarer Besitzer (str.)
Richtiger Abwehrgegner
- Derjenige, der selbst verbotene Eigenmacht verübt hat
- Besitznachfolger bei Erbschaft
- Besitznachfolger bei positiver Kenntnis der Fehlerhaftigkeit des Besitzes
PossessorischeAnsprüche
861 IBesitzentziehung
§ 858, Verbotene Eigenmacht
Kläger = ehemaliger Besitzer
Verklagter = fehlerhafter Besitzer
Kein Ausschluss des Anspruchs
862 IBesitzstörung
§ 858, Verbotene Eigenmacht
Verklagter = Störer
Kläger = Besitzer
Kein Ausschluss des Anspruchs
Andere
PetitorischeAnsprüche
§ 1007 I / IIPrüfung
Bewegliche Sache
Früherer Besitz
Jetziger Besitzd. Anspruchsgegners
Bösgläubigkeitbei Besitzerwerb
- § 932
- Oder Abhandenkommen (§ 1007 II)
Kein Ausschluss
- Abs. 2 + 3
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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