Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
§ 1004, Unterlassung ..
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§ 1004, Unterlassungsanspruch
Grundlagen
Anwendbarkeit
Veschuldensunabhängig
Sonderfall: Ehestörungsklage
Prüfung
Eigentum
Ausdehnung auf andereRechtsgüter des § 823
- APR
- 'quasi negatorischerAbwehranspruch'
Störer
Störer ist derjenige, auf dessen Willen der beeinträchtigende Zustand zumindest mittelbar zurückgeht
Keine negativenEinwirkungen
- Z.B.: Beschattung, Sichteinschränkung durch heranrückende Nachbarbauten
- Arg.: Abstandflächenmaß aus BauordnungsR abschließend
Keine Entziehung
- Dafür gilt § 823
Keine ideellenEinwirkungen
- Z.B.: Schrottplatz auf Nachbargrundstück
- Arg.: nicht messbar (naturwissenschaftlich) Umkehrschluss, § 906
(P) bloßeNaturkräfte
- Z.B.: Baumwurzeln sindkeine bloße Naturkraft
- Arg.: menschl. Verhalten verstärkt
- Arg.: man muss beim Pflanzen damit rechnen
- Z.B.: Baum wird vom Wind abgeknickt
- Arg.: ausschließlich Naturkräfte
- Z.B.: Baumwurzeln sindkeine bloße Naturkraft
Zurechnung Dritter
Duldungspflicht ()§ 1004 II
912
906
- Wesentlichkeit
- TA Luft und TA LÄRM
- Imponderablien
- Auch wägbare Stoffe, wei Laub, wenn unkontrollierbar
- Wesentlichkeit
Folgen
Beseitigung,Unterlassung
Status ante quo
- Grunds. kein Geld
- Vgl. Unterschied zwischen öRechtl. FBA und Amtshaftung
Unterlassen nur, wenn hohe Wahrscheinlichkeit für Gefahr
- Außer: Gefahr für Leben, Körper
Ausnahme bei wirtschaftlicher Unmöglichkeit
EntschädigungsAnspruch
GOA
- Fremdes Geschäft aus § 1004 begründen
- Interesse/Wille § 683
- § 679 oder
- Frist setzen
- Richterrecht!
§ 906 II 2gesetzlicher Duldungszwang
- #
- Unterlassungsanspruch§ 1004 / § 862
- Duldungspflichtwg. Ortsüblichkeit
- Kein SE Anspruch, sondern Entschädigung
- Daher kein entgangener Gewinn, Schmerzensgeld §§ 252, 253
- Vgl. öRecht
- #
Faktischer Duldungszwang§ 906 II 2 analog (AGL!)
- #
- Unterlassungsanspruch§ 1004 / § 862
- Faktischer Duldungszwang
- Z.B.: nur kurzer Zeitraum der Störung (Silvesterrakete)
- Grundstücksbezug
- = entspricht typischer Nutzung
- Verschuldensunabhängiger SE Anspruch, daher enge Vrss.casum sentit dominus: Der Eigentümer trägt den Schaden
- Kein SE Anspruch, sondern Entschädigung
- Daher kein entgangener Gewinn, Schmerzensgeld §§ 252, 253
- Vgl. öRecht
- #
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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