Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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§ 1004, Unterlassung ..

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§ 1004, Unterlassungsanspruch

  • Grundlagen

  • Prüfung

    • Eigentum

      • Ausdehnung auf andereRechtsgüter des § 823

        • APR
        • 'quasi negatorischerAbwehranspruch'
    • Störer

      • Störer ist derjenige, auf dessen Willen der beeinträchtigende Zustand zumindest mittelbar zurückgeht

      • Keine negativenEinwirkungen

        • Z.B.: Beschattung, Sichteinschränkung durch heranrückende Nachbarbauten
        • Arg.: Abstandflächenmaß aus BauordnungsR abschließend
      • Keine Entziehung

        • Dafür gilt § 823
      • Keine ideellenEinwirkungen

        • Z.B.: Schrottplatz auf Nachbargrundstück
        • Arg.: nicht messbar (naturwissenschaftlich) Umkehrschluss, § 906
      • (P) bloßeNaturkräfte

        • Z.B.: Baumwurzeln sindkeine bloße Naturkraft
          • Arg.: menschl. Verhalten verstärkt
          • Arg.: man muss beim Pflanzen damit rechnen
        • Z.B.: Baum wird vom Wind abgeknickt
          • Arg.: ausschließlich Naturkräfte
      • Zurechnung Dritter

    • Duldungspflicht ()§ 1004 II

      • 912

      • 906

        • Wesentlichkeit
          • TA Luft und TA LÄRM
        • Imponderablien
          • Auch wägbare Stoffe, wei Laub, wenn unkontrollierbar
  • Folgen

    • Beseitigung,Unterlassung

    • EntschädigungsAnspruch

      • GOA

        • Fremdes Geschäft aus § 1004 begründen
        • Interesse/Wille § 683
          • § 679 oder
          • Frist setzen
            • Richterrecht!
      • § 906 II 2gesetzlicher Duldungszwang

        • #
          • Unterlassungsanspruch§ 1004 / § 862
          • Duldungspflichtwg. Ortsüblichkeit
        • Kein SE Anspruch, sondern Entschädigung
          • Daher kein entgangener Gewinn, Schmerzensgeld §§ 252, 253
          • Vgl. öRecht
      • Faktischer Duldungszwang§ 906 II 2 analog (AGL!)

        • #
          • Unterlassungsanspruch§ 1004 / § 862
          • Faktischer Duldungszwang
            • Z.B.: nur kurzer Zeitraum der Störung (Silvesterrakete)
          • Grundstücksbezug
            • = entspricht typischer Nutzung
            • Verschuldensunabhängiger SE Anspruch, daher enge Vrss.casum sentit dominus: Der Eigentümer trägt den Schaden
        • Kein SE Anspruch, sondern Entschädigung
          • Daher kein entgangener Gewinn, Schmerzensgeld §§ 252, 253
          • Vgl. öRecht


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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