Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
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Verwendungsersatz im EBV, ..
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Verwendungsersatz im eigentümer besitzer verhältnis, §§ 994 ff.
Grundlagen
Gegenansprüchedes Besitzers
Verwendungen§§ 994 1003
Prüfung
- Vindikationslage
- H.M.: im Zeitpunkt der Verwendung
- Arg.: Systematik, vertragl. Ansprüche des Verwenders reichen oft aus
- BGH: Vindikationslage am ENDE reicht,nicht mehr berechtigter Besitzer
- Also Besitzrecht zwischenzeitlich entfallen
- Aber nur im DreipersonenVH aus Billigkeitsgründen
- Arg.: der zunächst berechtigte Besitzer soll nicht schlechter stehen (i.e. ihm soll§ 1000 nicht verwährt werden), als der von Anfang an unberechtigte Besitzer
- Also Besitzrecht zwischenzeitlich entfallen
- H.M.: im Zeitpunkt der Verwendung
- Verwendungen
- Verwendungen sind willentliche Vermögensaufwendungenauf eigene Rechnung, die der Sache zugute kommen sollen
- Vindikationslage
Sperrwirkung ggü.Bereicherungsrecht
- Arg.: sonst würden Wertungen der § 994 ff. unterlaufen (Ersatz nur bei Nützlichkeit usw.)
- Das hat nichts mit § 993 I HS 2 zu tun!
Vgl. Verwendungen im Rückabwicklungsschuldverhältnis
Verwender auffremde Rechnung
Insb. ist der Werkunternehmer Verwender, oder nur der Besteller, der die Rechnung bezahlt?
E.A.: WU istkein Verwender
- Arg.: Steuerung des Verwendungsvorgangs ist entscheidend, also nur Besteller
- Arg.: Vergleich zu § 950
H.M.: Verwender
Vgl. (P) wer ist bei § 932 iVm Kommissionsgeschäft der Verfügende?
Verwendungsbegriff
Weiter Verwendungsbegriff(e.A.) auch Komplettumgestalung
- Arg.: Wille des hist. Gesetzgebers, insb. Hausbau
Enger Verwendungsbegriff(BGH) (), wenn grundl. verändert
- Vertreten, Probleme schaffen!
- Arg.: Wortlaut
- Arg.: Eigentümerschutz, z.B.: Ersatz für Hausbau wäre extrem teuer
Sperrwirkung ggü. §§ 677, 812,951 bei völliger Umgestaltung
E.A. Theorie der absoluten Sperrwirkung
- Sperrung v. § 812 ff., § 951, § 677 ff.
- Nur Wegnahmerecht § 997
- Arg.: sonst Unterlaufung von Wertung des eigentümer besitzer verhältnis
- Obwohl eigentümer besitzer verhältnis ja gar nicht anwendbar!
- Arg.: § 903 Schutz des Eigentümers
- Arg.: B hat ja Wegnahmerecht, § 997
- Sperrung v. § 812 ff., § 951, § 677 ff.
A.A.: Verwendungskondiktion möglich
- Kein Sperrung v. § 812 ff., § 951
- Arg.: sonst Schlechterstellung des besitzenden ggü. des nichtbesitzenden Verwenders
- Arg.: Schutz des Eigentümers besser (differenzierter) über aufgedrängte Bereicherung lösbar
- Arg.: Wegnahmerecht § 997 ist teuer, bietet kaum Schutz
- Arg.: kein Abschluss durch eigentümer besitzer verhältnis, weil eben keine Verwendung
(P) Gegenansprüche iRdAufrechnung (nicht § 1000)wenn kein § 985, sondern SE
(P) kann E das aus § 283 iVmgesetzliche schuldverhältnisse?
Wenn B die Sache weiterveräußert, wird mangels Wiedererlangung der Sachesein Verwendungsersatzanspruch nie fällig, § 1001 Aufrechnung scheitert
H.M.: keine Aufrechnung, aberBerücksichtigung iRd § 249 II S.1
- Differenzhypothese
- Arg.: E soll nicht im SE besser gestellt sein, als bei Herausgabe
Folge(P) wenn danach noch § 816 I zu prüfen ist, dann muss Verwendung, soweit notwendig, Abzugsposten nach § 818 III sein
Folgen
Bösgläubig
- § 994 NotwendigeVerwendungen
- Keine nützlichen Verwendungen
- Nur Wegnahmerecht, § 997
Gutgläubig
- § 996: auch nützlicheVerwendungen
- Nützlich ist, was denWert erhöht, § 996
- § 996: auch nützlicheVerwendungen
Sonderfall:Erbschaftsbesitzer
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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