Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Urkunden III,§§ ..
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Urkunden III,§§ 268, 269
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
Obj. TB
Beweiserhebliche Daten
- UnechteDatenurkunde
- Beweiserheblich sind Daten, die dazu bestimmt sind, bei einer Verarbeitung im Rechtsverkehr als Beweisdaten für rechtlich erhebliche Tatsachen benutzt zu werden
- Daten sind in § 202a II legaldefiniert
- Z.B.: Benutzerdaten bei Ebay
Unecht
Handlung
- Speichern
- Verändern
- Gebrauchen
Subj. TB
Normaler Vorsatz
Handeln zur Täuschungim Rechtsverkehr
- Vgl. § 267
- Z.B.: Kauf unter fremden Namen bei Ebay
- 1. wo liegt das rechtlich relevante Handeln des Vertragspartners?
- Ausschließlich im Einstellen des Angebots
- 2. Hatte die Täuschung damit etwas zu tun?
- Nein, weil zeitl. davor: § 269 ()
- 1. wo liegt das rechtlich relevante Handeln des Vertragspartners?
§ 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen
TechnischeAufzeichnung
Anzeige muss vomGerät abtrennbar sein
- Z.B. nicht: analoger Kilometerzähler
Antizipierte Gedankenerklärung, § 267
Kopieren vonUrkunden
- Nicht von § 267 erfasst, da Ausstellererkennbarkeit ()
- H.M.: auch § 268 ()
- Arg.: fehlende Selbstständigkeit (Abs.2)
- A.A.. § 268 (+)
- Arg.: Mensch setzt Kopiervorgang nur in Gang
Unecht
Tathandlung
Herstellen
Fälschen
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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