Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Revision, § 333 - 35 ..
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Revision, § 333 358
Zulässigkeit
Zuständigkeit
BGH
- Bei erstinstanzlichen Entscheidungen des OLG
- Bei erstinstanzlichen Entsch. d. gr. Strafkammer des LG
OLG
- Alle weiteren
Statthaftigkeit
Erstinstanzliche Urteile des LG / OLG
Bei AG Urteilen:Sprungrevision
- Statt Berufung, wenn nur rechtl. Fehler
Einlegungsberechtigung
Beschwer
Form
§ 341 I: schriftlich oder zu Protokoll
Frist
§ 341 I: eine Woche
Begründung
Form
Frist: § 345 I ein Monat
Gründe
- Konkrete Benennung erforderlich!
Begründetheit
Verfahrensrüge
338 AbsoluteRevisionsgründe
- Insb. #
- Gericht falsch besetzt
- Schlafende Richter sind ok: BVerwG vom 13.06.2001
- Unzuständigkeitdes Gerichts
- Bei Hauptverhandlung Abwesenheit von, Nr.5
- Angeklagtem
- (P) Rausschicken währendZeugenvernhemung
- An sich ok, § 247
- Aber Fehler, wenn währenddessen auch Entscheidung überdie Vereidigung, weil das nicht zur Vernehmung gehört
- (P) Rausschicken währendZeugenvernhemung
- StA
- Notw. Verteidiger
- Angeklagtem
- Verletzung der Vorschr.über Öffentlichkeit, Nr.6
- (P) unterfällen dem auch Presseaufnahmen gem. § 169 S.2 GVG
- H.M.: nein
- Arg.: hier geht es nicht um Beschränkung,sondern Erweiterung der Öffentlichkeit
- A.A.: ja
- Arg.: Massenöffentlichkeit beeinflusst Meinungsbildung
- H.M.: nein
- (P) unterfällen dem auch Presseaufnahmen gem. § 169 S.2 GVG
- Gericht falsch besetzt
- Kausalität für Urteil wirdunwiderlegbar vermutet
- Insb. #
337 RelativeRevisionsgründe
- Kausalität muss festgestellt werden
- Insb. Beachtlichkeitvon Beweisverboten
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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