Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Genehmigungen
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Genehmigungen
Genehmigungen mitKonzentrationswirkung
ImmissionschutzrechlicheGenehmigungspflichtigkeit
4 BimSchG
- Aufzählung iVm Anlage
- Z.B.: Windräder :RT: 50m (1.6), Gas und Kohlekraftwerke, Steinbrüche, Stahlverarbeitung
- Genehmigung nach § 6 über § 13
- Aufzählung iVm Anlage
Konzentrationswirkung = Spezialität nach § 58 I S.2 HBauO
BauordnungsrechtlicheGenehmigungspflichtigkeit
PlanfeststellungsrechtlicheGenehmigungspflichtigkeit
72 ff. VwVfG
Konzentrationswirkung
Z.B.: Straßen, Eisenbahn
Immissionsschutzrecht
Genehmigungsbedürftige Anlagen, §§ 4 ff.
(P) Klagebefugnisdes Nachbarn
- Kein Rechtschschutz (subj. Recht ()) mehr nach mat. Präklusion, § 10 III S.5
- Drittschützende Wirkung des § 5 I Nr.1
- Arg.: 'Nachbarschaft' explizit genannt
- Keine drittsch. Wirkung des Vorsorgegrundsatzes § 5 I Nr. 2
- Arg.: 'Nachbarschaft' gerade nicht genannt
- Es gilt der immissionschutzR. Nachbarbegriff
Einhaltung vonGrenzwerten, § 5
- Vermeidung schädl. Umwelteinwirkungen (§ 3), wie
- TA Luft und TA Lärm
- (P) Außenwirkung
Voraussetzungender Genehmigung, § 6
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, §§ 22 ff.
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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