Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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Gerichtsbezogene Vorausse ..

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Gerichtsbezogene Voraussetzungen

  • Sachlich

    • Grundsätzlich: LG (§ 71 I GVG)

    • Ausnahme: AG(§ 23 GVG), wenn

      • Streitwert :LT: 5000:EURO:

      • Familiensachen

      • Mietsachen (Wohnraum)

    • Ausnahme v. d. Ausnahme: § 71 II GVG

  • Örtlich

    • #

      • Allgemeiner Gerichtsstand (§ 12)

        • Natürliche Personen: Wohnsitz (§§ 13, 711 BGB)
        • Juristische Personen: Verwaltungssitz (§ 17)
      • Besonderer Gerichtsstand(§§ 2023a; 2529;29b32, 33 f., 35a)

      • Ausschließlicher Gerichtsstand(§§ 24, 29a, 32a, 606, 802)

        • Miete und Pacht
        • § 24: Grundsückssachen aus Eigentum
        • Insb. iRd § 40 II S.1 Nr.2 relevant
    • (P) 2 verschiedene Gerichtesind örtlich zuständig

      • Z.B.: Streitgegenstand = Rückzahlung v. Darlehen bei dessenAbschluss (in München) Darlehensnehmer Bank argl. getäuschthat (§ 826). Klage in München, Wohnsitz des Nehmers in Stuttgart

        • Für Delikt ist München zuständig (Verhandlungsort)
        • Für SchuldR § 488 Erfüllungsort = Stuttgart
      • M.M.: Verweisung auf Antrag gem. § 281 I analog

      • BGH alt: wird akzeptiert, Streitgegenstand wird als verschieden gedeutet

        • Siehe links
      • H.M., BGH neu: aus § 17 GVG hergeleitete Zuständigkeit kraft Sachzusammenhang

        • Prozessökonomisch sinnvoll
  • Sonderfall: Rügeloses Einlassen, § 39

    • 1. vermögensrechtliche Streitigkeit (§ 40 II S.1 Nr. 1)

    • 2. kein ausschließlicher Gerichtsstand (§ 40 II S.1 Nr. 2)

    • 3. mündliche Verhandlung

    • + beim AG: Belehrung § 504

      • Sonst: Antrag auf Verweisung, § 281

  • Sonderfall:Prorogation § 38

    • Bzgl. sachlicher / örtlicher Zuständigkeit

    • Prüfung derWirksamkeit

      • 1. alternativ

        • § 38 I: besondere Personen, insb, Kaufleute
        • § 38 II: eine Partei hat im Inland keinen allg. Gerichtsstand, oder S.3 ????
          • + schriftlich
        • § 38 III: Vereinbarung nach Entstehen der Streitigkeit
      • 2. kumulativ

        • § 40 I: nur ein bestimmtes Rechtsverhältnis = abgrenzbar
        • § 40 II S.1 Nr. 1: vermögensrechtliche Streitigkeit
        • § 40 II S.1 Nr. 2: kein ausschließlicher Gerichtsstand
      • (P) Prorogationsvertrag ist nichtig

        • Z.B. weil angefochten
        • Wenn im selben Vertrag wie mat. Streit: Wirksamkeit (+)
        • Sonst: ()


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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