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- Äquivalenztheorie
- DefinitionWenn die Handlung nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele! ('conditio-sine-qua-non-Formel')
- DefinitionWenn ein pflichtgemäßes Handeln anstelle des pflichtwidrigen Unterlassnes den Eintritt des schädigenden Erfolges mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte.
- Alternative Kausalität
- Kumulative Kausalität
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