Fehlerbeachtlichkeit, Planerhaltung Schema
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  • Fehlerbeachtlichkeit, Planerhaltung

    • 214 I - III: Ist der Fehler überhaupt beachtlich?

    • Grundsätzlich sind alle Fehler aus § 214 BauGB oder Landesrecht heilbar,

      soweit nicht Schwere des Mangels ein erg. Verfahren ausschließt

      • BPlan darf allerdings Wesen nicht ver-

        lieren 'Identitätsverlust' = völlig neuer Plan

      • (P) mittelbarer Eingriff in Gesetzgebungskompetenz der Länder

      • Rspr: (+) bzgl. Verfahrensfehler durch Verletzung einer Gemeindeordnung

    • z.B.: Korrektur von Verstoß gegen § 2 II BauGB

      • e.A.: nur ex nunc, keine Rückwirkung

        • Arg.: verfassungsr. Grenzen

      • a.A.: ja

        • Arg.: nur unechte Rückwirkung

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