Berufung nach §§ 124, 124a VwGO Schema
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  • Berufung nach §§ 124, 124a VwGO

    1. Zulässigkeit

      1. Zuständigkeit

      2. Statthaftigkeit

        1. die Berufung ist statthaft gegen Endurteile nach § 124 I VwGO 1.Alt

        2. gegen die die Berufung zugelassen wurde

          • Schema § 124: sonst: Antrag auf Zulassung, § 124a IV VwGO I
            1. Zuständigkeit, Form, Frist
            2. Anwaltszwang, § 67 VwGO
            3. Zulassungsgrund, insb. ernsthafte Zweifel an Urteil
              • summarische Prüfung, Verweis nach unten!
      3. Berufungsberechtigung

      4. Beschwer

      5. allg. RSB

        • könnte durch Möglichkeit des Antrags auf mündl. Verhandlung, § 84 II VwGO Nr.2 entfallen

        • allerdings würde dann gleiches Gericht entscheiden und außerdem klar als Alternative zu Nr.1 (Berufung) genannt

    2. Begründetheit

      1. Verfahrensfehler, auf denen Urteil des VG beruht

      2. Zulässigkeit der erstinstanzlichen Klage

      3. Begründetheit der erstinstanzlichen Klage

Berufung nach §§ 124, 124a VwGO Schema

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