Mutmaßliche& Hypothetische Einwilligung Schema
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  • Mutmaßliche& Hypothetische Einwilligung

    • Mutmaßliche Einwilligung

      • Schema: #

        1. Geschäftsbesorgungswille

        2. Subsidiarität

          • Tatsächliche Einwilligung nicht möglich
        3. Hypothetischer Wille

          • Handeln im mutmaßlichen Interesse
          • auch wenn obj. noch so nützlich, (-) wenn geäußerter Wille entgegensteht
          • Definition
            Ausnahme: Obj. Beurteilungen, wenn keine subj. Besonderheiten im SV
          • nachträgliche Meinungswechsel / Informationen
            • h.M.: unbeachtlich
            • Arg.: Betrachtung ex-ante
        4. Subj. Rechtfertigungselement

    • Hypothetische Einwilligung

      • hier wird keine Subsidiarität zur tats. Einwilligung geprüft

      • Kein klassischer RFG, sondern besonderer Unrechtsausschluss

      • Rechtsfolge: Versuchsstrafbarkeit

      • Existenz (str) aber h.M.

        • Unrechtsausschluss (+)

          • Grund: Pflichtverletzung bei Aufklärung soll nicht Tatvorwurf allein begründen können, wenn Heilbehandlung im Interesse des Betroffenen liegt
            • Arg.: Einheit der Rechtsordnung
          • con.: Lehre von obj. Zurechnung auf Rechtswidrigkeit zu übertragen
        • Kritik

          • Konflikt mit Selbstbestimmungsrecht des Patienten
          • Kein normativer Kausalzusammenhang zw. ErfolgundRechtswidrigkeit erforderlich, welcher durch Einwilligung entfallen könnte
          • Fraglich, welches rechtmäßige Alternativverhalten anzusetzen ist
            • Operiere und hole vorher Einwilligung ab
            • Operiere nicht, wenn du keine Einwilligung hast
          • Warum keine Übertragung auf alle Vorsatzdelikte?
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