§ 49b AufenthG
In der Datei nach § 49a Abs. 1 werden nur folgende Daten gespeichert:
- 1.
Angaben zum Inhaber des Fundpapiers: - a) Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht,
- b) Geburtsdatum und Geburtsort,
- c) Geschlecht,
- d) Staatsangehörigkeit,
- e) Größe,
- f) Augenfarbe,
- g) Lichtbild,
- h) Fingerabdrücke,
- 2.
Angaben zum Fundpapier: - a) Art und Nummer,
- b) ausstellender Staat,
- c) Ausstellungsort und -datum,
- d) Gültigkeitsdauer,
- 3.
weitere Angaben: - a) Bezeichnung der einliefernden Stelle,
- b) Angaben zur Aufbewahrung oder Rückgabe,
- 4. Ablichtung aller Seiten des Fundpapiers,
- 5. Ablichtungen der Nachweise der Rückgabe an den ausstellenden Staat.