§ 49b AufenthG

In der Datei nach § 49a Abs. 1 werden nur folgende Daten gespeichert:

    1.
    Angaben zum Inhaber des Fundpapiers:
    • a) Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht,
    • b) Geburtsdatum und Geburtsort,
    • c) Geschlecht,
    • d) Staatsangehörigkeit,
    • e) Größe,
    • f) Augenfarbe,
    • g) Lichtbild,
    • h) Fingerabdrücke,
    2.
    Angaben zum Fundpapier:
    • a) Art und Nummer,
    • b) ausstellender Staat,
    • c) Ausstellungsort und -datum,
    • d) Gültigkeitsdauer,
    3.
    weitere Angaben:
    • a) Bezeichnung der einliefernden Stelle,
    • b) Angaben zur Aufbewahrung oder Rückgabe,
  • 4. Ablichtung aller Seiten des Fundpapiers,
  • 5. Ablichtungen der Nachweise der Rückgabe an den ausstellenden Staat.