§ 84 BBiG

Die Berufsbildungsforschung soll

  • 1. Grundlagen der Berufsbildung klären,
  • 2. inländische, europäische und internationale Entwicklungen in der Berufsbildung beobachten,
  • 3. Anforderungen an Inhalte und Ziele der Berufsbildung ermitteln,
  • 4. Weiterentwicklungen der Berufsbildung in Hinblick auf gewandelte wirtschaftliche, gesellschaftliche und technische Erfordernisse vorbereiten,
  • 5. Instrumente und Verfahren der Vermittlung von Berufsbildung sowie den Wissens- und Technologietransfer fördern.