§ 58 BGB

Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:

  • 1. über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
  • 2. darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
  • 3. über die Bildung des Vorstands,
  • 4. über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.