§ 140 BauGB
Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
- 1. die vorbereitenden Untersuchungen,
- 2. die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets,
- 3. die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,
- 4. die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist,
- 5. die Erörterung der beabsichtigten Sanierung,
- 6. die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,
- 7. einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.