§ 140 BauGB

Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst

  • 1. die vorbereitenden Untersuchungen,
  • 2. die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets,
  • 3. die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,
  • 4. die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist,
  • 5. die Erörterung der beabsichtigten Sanierung,
  • 6. die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,
  • 7. einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.