§ 224 BauGB
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen
- 1. den Umlegungsbeschluss nach § 47 Abs. 1,
- 2. die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Abs. 1,
- 3. die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 sowie
- 4.
die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4